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Dutzende wollen Einsicht in ihre FichenBern - Datenschützer Hanspeter Thür erhält pro Tag bis zu 20 Gesuche um Einsichtnahme in Dossiers des Nachrichtendienstes. Die bekannt gewordenen gesammelten Informationen über «staatschutzrelevante Personen» verunsicherten die Bevölkerung, sagte er in einem Interview.sl / Quelle: sda / Freitag, 16. Juli 2010 / 11:08 h
Die Geschäftsprüfungsdelegation der Räte gab am 30. Juni bekannt, dass der ehemalige Dienst für Analyse und Prävention (DAP) von 2004 bis 2008 fast blind Daten über «staatschutzrelevante» Personen gesammelt hatte. Die vorgeschriebene periodische Neubeurteilung der Einträge wurde in über 100'000 Fällen unterlassen.
«Klare Reaktion der Bevölkerung» «Seither erhalten wir täglich 12 bis 20 Einsichtsgesuche», sagte der eidgenössische Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür in einem am Freitag publizierten Interview mit der «Basler Zeitung» und der «Mittelland Zeitung». In den vergangenen zwei Wochen seien weit über 100 Gesuche eingegangen, «fünfmal mehr als sonst in einem ganzen Jahr». Ein Ende sei trotz der Ferienzeit nicht absehbar. Aus seiner Sicht sei das eine klare Reaktion der Bevölkerung, sagte Thür. Die grosse Zahl von Gesuchen dokumentiere eine grosse Verunsicherung.Bekommt ständig Gesuche: Hanspeter Thür. /
Die meisten Gesuchsteller verlangten ohne konkrete Begründung Einsicht in ihre Staatsschutz-Akten, sagte Thür. Die begründeten Gesuche teilte er in drei Kategorien ein. Es gebe Verweise auf eine kürzlich erfolgte Einbürgerung, auf politische Tätigkeit mit Ausländern oder auf eine bereits frühere Fichierung. Ausnahmeregelung für Informationen Von Gesetzes wegen kann der Datenschutzbeauftragte den Betroffenen grundsätzlich nur mitteilen, dass ihr Gesuch überprüft worden und bei allfälligen Unregelmässigkeiten eine Empfehlung zur Korrektur erlassen worden ist. Gesuchsteller erfahren so aber nicht, ob die Datenbank Einträge über sie enthält oder nicht. Eine Ausnahmeregelung erlaubt weitere Informationen. Wenn aus den Umständen ersichtlich sei, dass dem Gesuchsteller ein nicht wieder gutzumachender Schaden entstehe, werde davon Gebrauch gemacht, sagte Thür. Seit 2004 sei in rund 60 von 220 behandelten Fällen mehr als die nichtssagende Standardantwort erteilt worden.
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