Aber: «Die Grössenordnung zeigt, dass gewisse Eigendynamik entsteht, wenn Amtsstellen verpflichtet werden, Daten zu sammeln», sagte Thür.
Eine Übersicht über die Grössenordnung hatte der eidgenössische Datenschutzbeauftragte nicht.
Ihm waren jeweils nur Einzelfälle bekannt, wenn Personen über ihn vom indirekten Einsichtsrecht Gebrauch machten, um die über sie gesammelten Daten einzusehen.
Bei diesen Einzelfällen und seiner sonstigen Aufsichtstätigkeit stellte er beispielsweise fest, dass die Gesamtbeurteilung über die fichierte Person regelmässig erst nach Gesuchseingang erstellt wurde.
Quantität vor Qualität
Ausserdem seien die Gesuchsteller nicht wie vom Gesetz vorgeschrieben nachträglich informiert worden, ob sie eingetragen waren. Dies waren zwei unter zahlreichen anderen Beobachtungen, die Thür der GPDel mitteilte.
Hanspeter Thür fordert eine bessere Kontrolle der Nachrichtendienste. (Archivbild) /


Überhaupt war der Kontakt zur GPDel in den vergangenen Jahren sehr eng, sagte Thür weiter. Sein Büro habe die Delegation auch darauf aufmerksam gemacht, dass eine Kategorie ins Informationssystem eingeführt worden sei - die sogenannten Drittpersonen - die nicht staatsschutzrelevant sei. Dass diese Personen dennoch im System figurierten, ist seiner Meinung nach nicht gesetzeskonform.
Dass ausserdem der Schwerpunkt bei der Datensammlung auf Quantität und nicht auf Qualität gelegt worden sei, «war ein Führungsentscheid», ist Thür überzeugt.
Thür fordert nun eine bessere Kontrolle der Nachrichtendienste. «Das Aufsichtsorgan sollte die Arbeitsweise der Nachrichtendienste ständig im Auge behalten können. Eine Eigendynamik, die gefährlich werden kann, ist Realität.» Es brauche nun eine Stärkung der beiden Aufsichtsorgane GPDel und EDÖB.