Die
KI-Konvention des Europarats setzt verbindliche Standards für Transparenz und Nichtdiskriminierung im Bereich der Künstlichen Intelligenz.
Der Bundesrat hat bereits am 12. Februar 2025 die Ratifizierung der Konvention beschlossen und die notwendigen Anpassungen im Schweizer Recht in die Wege geleitet.
Mit der Unterzeichnung in Strassburg sendet die Schweiz ein starkes Signal für internationale Zusammenarbeit in der Regulierung von KI.
Bundesrat Albert Rösti reist nach Strassburg um die KI-Konvention zu unterschreiben. /


Die im Jahr 2024 verabschiedete Konvention, an deren Entwicklung die Schweiz massgeblich beteiligt war, trägt dazu bei, klare rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Diese fördern nicht nur die Innovationskraft, sondern gewährleisten auch den Schutz der Grundrechte, der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.
Nächste Schritte
Nach der Unterzeichnung wird die Schweiz die erforderlichen Gesetzesanpassungen erarbeiten. Das
Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) wurde beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem
Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) sowie dem
Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) eine Vernehmlassungsvorlage zu erstellen, die bis Ende 2026 vorliegen soll. Zudem wird das UVEK bis Ende 2026 einen Umsetzungsplan für rechtlich nicht verbindliche Massnahmen zur Umsetzung der Konvention entwickeln.
Diese Initiative ist ein entscheidender Schritt in Richtung einer zukunftsorientierten Regulierung von KI und zeigt das Bestreben der Schweiz, sowohl Innovation als auch den Schutz grundlegender Werte zu fördern.