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US-Gesundheitsreform bald vor Oberstem Gerichtshof
Washington - Im Streit um die Gesundheitsreform von US-Präsident Barack Obama wird die Einschaltung des Obersten Gerichtshofs immer wahrscheinlicher. Das Justizministerium verzichtete darauf, ein Bundesberufungsgericht in Georgia, das im August Teile der Reform für verfassungswidrig erklärt hatte, zur Überprüfung seiner Entscheidung aufzufordern.
dyn / Quelle: sda / Dienstag, 27. September 2011 / 23:18 h
Das bestätigte eine Ministeriumssprecherin der Nachrichtenagentur afp am Dienstag. Weil der langwierige Überprüfungsprozess entfällt, erhöhen sich die Chancen, dass sich der Supreme Court des Falls im mit der kommenden Woche beginnenden neuen Sitzungsjahr annimmt.
Das Bundesberufungsgericht in Georgia hatte Mitte August entschieden, dass der Kongress mit der Einführung einer Versicherungspflicht seine Kompetenzen überschritten habe.
Bundesberufungsgerichte in Ohio und Virginia hatten die Gesundheitsreform dagegen für verfassungskonform erklärt.
Justizia soll entscheiden - «Obamacare» gelangt vor den Obersten Gerichtshof. /
Sollte der Supreme Court den Fall im laufenden Sitzungsjahr behandeln, würde das Urteil noch vor der nächsten Präsidentschaftswahl im November 2012 fallen.
Die Gesundheitsreform ist eines der wichtigsten innenpolitischen Anliegen Obamas. Das komplexe Gesetz wurde nach erbittertem Streit im Frühjahr 2010 mit knapper Mehrheit vom Kongress verabschiedet.
Besonders umstritten ist dabei das sogenannte individuelle Mandat - also die Verpflichtung jedes Bürgers, gegen Androhung einer Strafzahlung bis zum Jahr 2014 eine Krankenversicherung abzuschliessen. Die Republikaner haben angekündigt, die «Obamacare» getaufte Reform, die auch Staatsbeihilfen für Geringverdiener zum Kauf von Versicherungen vorsieht, wieder rückgängig machen zu wollen.
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