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Bundesrat will Söldnerfirmen verbietenBern - Söldnerfirmen sollen in der Schweiz verboten werden. Der Bundesrat hat am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung geschickt. Es geht um Firmen, die von der Schweiz aus Sicherheitsdienstleistungen im Konfliktgebieten erbringen.bg / Quelle: sda / Mittwoch, 12. Oktober 2011 / 10:37 h
Der Bundesrat hatte eine Regulierung angekündigt. Offen war, wie weit das Gesetz gehen sollte: National- und Ständerat nahmen diverse Vorstösse zu dem Thema an, die von Bewilligungspflichten bis zu Verboten reichten.
Noch 2008 hatte der Bundesrat eine strengere Regulierung für Sicherheitsfirmen abgelehnt. Er begründete dies damit, dass es keine Hinweise auf die Präsenz von Söldnerfirmen in der Schweiz gebe. Dies änderte sich jedoch, als die britische Aegis Group 2010 ihren Holding-Sitz nach Basel verlegte.
Aegis kontrolliert eine der weltweit grössten Sicherheitsfirmen, die in Krisen- und Konfliktgebieten tätig ist. Unter anderem steht Personal im Irak und in Afghanistan im Einsatz.
Der Bundesrat schlägt auch eine umfassende Meldepflicht für private Sicherheitsfirmen vor. /
Dies gab Anlass zu Diskussionen und löste auch im Bundesrat Unbehagen aus. Insgesamt bieten in der Schweiz rund 20 Sicherheitsfirmen ihre Dienste an. Teilnahme an Konflikten verboten Der Bundesrat will deren Tun nun Einhalt gebieten: Künftig soll es privaten Sicherheitsfirmen verboten sein, unmittelbar an Feindseligkeiten im Rahmen eines bewaffneten Konflikts im Ausland teilzunehmen. Verbieten will der Bundesrat den Firmen auch, zu solchen Zwecken in der Schweiz Sicherheitspersonal zu rekrutieren, auszubilden, zu vermitteln oder zur Verfügung zu stellen. Weiter soll es untersagt sein, von der Schweiz aus Sicherheitsdienstleistungen zu erbringen, die mit schweren Menschenrechtsverletzungen verbunden sind. Das Gesetz verpflichtet zudem die Sicherheitsfirmen, einen internationalen Verhaltenskodex einzuhalten. Dieser sieht unter anderem vor, dass private Sicherheitsfirmen auf Offensivhandlungen verzichten. Nach dem Willen des Bundesrates soll das Gesetz auch für in der Schweiz niedergelassene Holding-Gesellschaften gelten, die im Ausland tätige Sicherheitsunternehmen kontrollieren.
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