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Nationalrat lockert Regeln für im Ausland tätige SicherheitsfirmenBern - Von der Schweiz aus im Ausland tätige Sicherheitsfirmen sollen sich strengeren Kontrollen unterziehen müssen und Söldnerfirmen nicht von der Schweiz aus operieren dürfen. Der Nationalrat hat das Gesetz dazu gutgeheissen, es aber in wesentlichen Punkten stark gelockert.tafi / Quelle: sda / Dienstag, 10. September 2013 / 14:15 h
Der Nationalrat hiess die Vorlage am Dienstag mit 124 zu 2 Stimmen bei 49 Enthaltungen vor allem von SP und Grünen gut. Dass es für die im Ausland tätigen Sicherheitsdienstleister gewisse Regelungen braucht, war unbestritten.
Definition stark aufgeweicht
Bei der Definition der vom Gesetz erfassten Tätigkeiten weichte der Nationalrat auf Antrag der bürgerlichen Mehrheit das Gesetz aber stark auf. Demnach beziehen sich die Bestimmungen lediglich auf das "Bewachen von staatlichen Gütern und Liegenschaften".
Tätigkeiten wie Kontrollen, Festhalten und Durchsuchungen von Personen sowie Räumen oder die Beschlagnahmung von Gegenständen unterstehen dem Gesetz nur, wenn die Sicherheitsfirma sie im Auftrag einer Streitkraft ausübt.
Der Nationalrat hat das Gesetz dazu gutgeheissen, es aber in wesentlichen Punkten stark gelockert. (Archivbild) /
Die beiden Anträge passierten knapp mit 93 zu 91 respektive 95 zu 90 Stimmen. Einer Minderheit von SP, Grünen und GLP hätte bei der restriktiveren Version von Ständerat und Bundesrat bleiben wollen. Justizministerin Simonetta Sommaruga wehrte sich vergeblich gegen diese Aufweichung. Geht es nach dem Nationalrat, müssen Sicherheitsfirmen dem internationalen Verhaltenskodex für private Sicherheitsdienstleister nicht beitreten, sondern lediglich dessen Vorgaben einhalten. Der Antrag der Minderheit, bei der strengeren Version von Bundesrat und Ständerat zu bleiben, wurde mit 96 zu 86 Stimmen abgelehnt. Nur Kundenkategorie melden Auch die Vorgaben, welche Informationen zu den Tätigkeiten an die Behörden weitergegeben werden müssen, fasste der Nationalrat auf Antrag der Kommissionsmehrheit weniger streng. Demnach müssten die Empfänger der Dienstleistung nicht gemeldet werden, sondern nur die Kundenkategorie. Die von SP und Grünen verlangte Bewilligungspflicht an Stelle der Meldepflicht für Tätigkeiten von Sicherheitsfirmen im Ausland verwarf die grosse Kammer. Sie lehnte es mit 126 zu 57 Stimmen ab, den entsprechenden Gesetzesartikel zur Überarbeitung an den Bundesrat zurückzuweisen.
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