Der zusätzliche Beitrag zur Unterstützung der Familie und der Ausbildung der Kinder beträgt 30 Franken pro Kind, der Vaterschaftsurlaub wird von 3 auf 5 Tage angehoben. Zudem können die Angestellten die Arbeitszeit zwei Jahre vor dem AHV-Rentenalter um bis zu 20 Prozent und ein Jahr vor dem Rentenalter um bis zu 40 Prozent reduzieren. Der Arbeitgeber übernimmt die Hälfte des Lohnausfalls.
Flexiblere Arbeitszeiten
Die Arbeitgeber profitieren ihrerseits unter anderem von flexibleren Arbeitszeiten und einer Anpassung bei der Berechnung des Durchschnittslohns. Gewisse Lohnzuschläge wie etwa Überstunden und Prämien werden nicht mehr berücksichtigt.
Das sind die Kernpunkte des neuen Gesamtarbeitsvertrages (GAV), den die Vertreter der Gewerkschaften und des Arbeitgeberverbandes der Uhrenindustrie am Mittwoch unterzeichnet haben.
Die Angestellten der Uhrenindustrie profitieren vom neuen GAV. /


Acht Monate dauerten Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern. Zwar habe man sich bei der Ferienregelung beispielsweise nicht einigen können, doch zeigten sich beide Parteien zufrieden mit dem Endresultat.
Es ist der 14. GAV in der Geschichte der Uhrenindustrie. Der erste wurde im Jahr 1937 unterzeichnet. «Damit dokumentieren wir, wie sehr die Uhrenbranche mit dem Arbeitsfrieden verbunden ist. Die soziale Partnerschaft ist ein wichtiger Pfeiler unserer Wirtschaft», liess sich Elisabeth Zölch, Präsidentin des Arbeitgeberverbandes, in der Mitteilung zitieren.