Der Staatsanwalt hat Berufung angekündigt. Neben Segert wurde auch der Hauptangeklagte Gerhard Kurzmann freigesprochen. Kurzman ist Chef der steirischen Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ). Diese entwickelte «Moschee baba» für den Wahlkampf 2010 - gemeinsam mit Segert, der das Spiel für die Anti-Minarett-Kampagne in der Schweiz unter dem Namen «Minarett Attack» konzipiert hatte.
Bei dem Internet-Spiel ging es darum, Moscheen, Minarette und Muezzins wegzuklicken und dafür Punkte zu sammeln. Segert hatte verlauten lassen, dass innerhalb von 48 Stunden 100'000 Personen an dem Spiel teilgenommen hätten. Es decke offensichtlich einen grosses Bedürfnis ab.
«Moschee baba» hatte im Landtagswahlkampf 2010 für Aufregung gesorgt und die Grünen zu einer Anzeige veranlasst. Nach drei Tagen wurde das Spiel durch eine richterliche provisorische Massnahme vom Netz genommen.
Richter: Kein «Shooter-Spiel»
Der Richter am Straflandesgericht Graz begründete den Freispruch von Segert und Kurzmann damit, dass es unterschiedliche Deutungen des Spiels gebe und unter Anwendung der sogenannten Unklarheitsregel für die Angeklagten zu entscheiden sei.
Freispruch: Alexander Segert. /


Die günstigste Auslegungsform sei die, dass der durchschnittliche Adressat des Spiels auf ein Thema aufmerksam gemacht worden. Der Richter ortete auch deutliche Unterschiede zu einem «Shooter-Spiel». Insgesamt sei in seinen Augen «die Schwelle der Verhetzung nicht erreicht».
Der Staatsanwalt hingegen stellte das Spiel als «hochgefährlich» dar. Mittels bewusst erzeugter Bilder sei zu Hass und Verachtung aufgerufen und möglicherweise sogar eine Reaktion von islamischen Fundamentalisten provoziert worden.
Segert: Minarette und Schäfchen
Der Anklage gelang es allerdings nicht, den Vorwurf zu erhärten, es handle sich um ein Schiessspiel, bei dem Minarette und Muezzine «weggeklickt» werden. Die Angeklagten und deren Anwälte waren bemüht, das Spiel als harmloses Geschicklichkeitsspiel darzustellen.
Man sei «aus allen Wolken gefallen» über die Reaktionen in Österreich, sagten die Anwälte. Zumal es in der Schweiz praktisch keine Welle der Empörung oder Anzeigen gegeben habe.
Der Staatsanwalt hat Berufung angekündigt. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.