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Verkehrssündern darf das Auto weggenommen werdenLausanne - Die Einziehung des Fahrzeugs von chronischen Verkehrssündern kann laut Bundesgericht Sinn machen, obwohl aus dem Verwertungserlös umgehend Ersatz beschafft werden kann. Die Richter in Lausanne haben ein Aargauer Urteil abgesegnet.fkl / Quelle: sda / Montag, 17. Oktober 2011 / 12:10 h
Betroffen ist ein Landwirt, der trotz Ausweisentzug immer wieder betrunken oder zu schnell mit einem seiner Traktoren unterwegs gewesen war. Zahlreiche Verurteilungen vermochten ihn nicht zu korrektem Verhalten zu bewegen.
Administrativer Leerlauf Schliesslich ordnete die Aargauer Justiz die Sicherheitseinziehung der beiden Traktoren an.Einziehung geeignet, um weitere Verkehrssünden zu verzögern: Ein Raser in seinem Auto. /
In einem solchen Fall muss der betroffenen Person der Erlös aus der Verwertung des eingezogenen Fahrzeuges ausgehändigt werden, womit sie sich umgehend Ersatz beschaffen kann. Der Sinn der Massnahme ist unter Experten umstritten. Der Bundesrat hatte in einer Motionsantwort von 2004 festgehalten, dass die Sicherheitseinziehung in der Regel bloss administrativer Leerlauf sei. Weitere Verstösse verzögert Das Bundesgericht ist in Abweisung der Beschwerde des Landwirts nun aber zum Schluss gekommen, dass ein solches Vorgehen durchaus Sinn machen kann. Immerhin könne die Wiederbeschaffung als gewisse Hürde angesehen werden. Auch wenn das Fahrzeug an sich leicht zu ersetzen sei, sei der Neukauf doch mit erheblichen Auslagen verbunden. Die Einziehung sei damit geeignet, weitere Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz zumindest zu verzögern oder zu erschweren.
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