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Raserei in der EU soll nicht folgenlos bleiben

Strassburg - Grenzenloses Rasen in der EU soll künftig auch grenzenlos geahndet werden. Das EU-Parlament machte am Mittwoch den Weg frei zu Strafverfolgung von Verkehrsrowdys auch über die Landesgrenzen hinweg.

bg / Quelle: sda / Mittwoch, 6. Juli 2011 / 21:36 h

Bislang scheiterte die Vollstreckung der Bussen in den meisten Fällen, weil die Halter von geblitzten Fahrzeugen aus dem Ausland nicht ermittelt werden konnten. Nach dem Parlamentsvotum in Strassburg wird nun eine elektronische Datenbank eingerichtet, mit der die Halter einfach und rasch ermittelt werden können. «Wir wissen, dass ausländische Fahrer drei Mal häufiger gegen die Regeln verstossen als einheimische Fahrer», sagte EU-Verkehrskommissar Siim Kallas. «Die neuen Regeln sollten nun einen abschreckenden Effekt haben und das Verhalten ändern.» Denn künftig könnten Delikte auch geahndet werden.

Nach wie vor nicht zwingend

Doch ob tatsächlich nicht mehr ungeschoren davonkommt, wer sich im Ausland beim Rasen, betrunken am Steuer oder beim Überfahren einer roten Ampel erwischen lässt, ist fraglich. Bislang wanderten Bussenzettel, die Wagenhalter zurück in der Heimat erreichten, zumeist folgenlos in den Papierkorb. Denn die rechtliche Grundlage in der EU ist nicht einheitlich, und vor der Vollstreckung schrecken die meisten Behörden bislang wegen des hohen Verwaltungsaufwands zurück.



Verkehrsrowdys in der EU werden strenger in die Zange genommen. (Symbolbild) /

Und zwingend wird die Vollstreckung auch in Zukunft nicht. Zudem haben sich Grossbritannien, Irland und Dänemark ausgeklinkt.

Keine Auswirkung für Schweizer Raser

Der Entscheid hat keinen Einfluss auf Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die im EU-Raum eine Verkehrsbusse erhalten. «Zur Bekämpfung grenzüberschreitender Verkehrsdelikte setzt die Schweiz seit Jahren auf die internationale Polizeizusammenarbeit», sagte Stefan Kunfermann, Mediensprecher des Bundesamts für Polizei (fedpol), auf Anfrage. Ausländische Verkehrsbussen können in der Schweiz nur aufgrund eines Staatsvertrages durchgesetzt werden. Das fedpol empfiehlt, im Ausland aufgebrummte Bussen zu bezahlen. Bei einer erneuten Reise in das entsprechende Land muss der Verkehrssünder ansonsten eventuell mit Konsequenzen rechnen.

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