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Ständerat nimmt Raser ins VisierBern - Beim Massnahmenpaket Via Sicura, das die Sicherheit auf Strassen erhöhen soll, hat die Verkehrskommission des Ständerates die Bestimmungen gegen Raser verschärft. Damit könnte die Via sicura-Vorlage als indirekter Gegenvorschlag zur Raser-Initiative dienen.dyn / Quelle: sda / Freitag, 8. April 2011 / 20:08 h
Die Vorlage des Bundesrates sieht eine allgemeine Regelung vor: Wer durch vorsätzliche Verletzung von Verkehrsregeln das Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern eingeht, soll neu mit einer Freiheitsstrafe von bis zu vier Jahren bestraft werden können.
Die ständerätliche Verkehrskommisson möchte exakt festlegen, bei welchen Überschreitungen solche Freiheitsstrafen drohen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.
Für die Tempo-30-Zone hat die Kommission die Grenze bei 60 Stundenkilometern festgelegt, wie Kommissionspräsident Christoffel Brändli (SVP/GR) sagte. Innerorts sollen Freiheitsstrafen ab 100 Stundenkilometern drohen, ausserorts ab 160.
Indirekter Gegenvorschlag zu Raser-Initiative Damit könnte die Via sicura-Vorlage als indirekter Gegenvorschlag zur Raser-Initiative der Strassenopfer-Stiftung RoadCross dienen. Diese will ebenfalls festlegen, bei welchen Vergehen Raser mit Gefängnis bestraft werden können.Raser am Steuer: Gefährdung für sich selbst und für die Mitmenschen. /
In Tempo-30-Zonen wollen die Initianten die Grenze bei 70 Stundenkilometern festlegen, innerorts bei 100 und ausserorts bei 140. Für Tempo-30-Zonen geht die Initiative also weniger weit als die Ständeratskommission, ausserorts wollen die Initianten dagegen strengere Regeln. Keine «halbbatzigen» Bestimmungen Vermutlich werde dieser Gesetzesartikel ohnehin noch zu diskutieren geben, sagte Kommissionspräsident Brändli. Eine Gefängisstrafe bei Tempo-Überschreitungen sei «happig». Andererseits sollte man nichts «Halbbatziges» machen, wenn man schon gegen Raser vorgehen wolle. Die Kommission hat die bundesrätliche Vorlage auch mit weiteren Bestimmungen ergänzt. So sollen die kantonalen Verkehrszulassungsbehörden der Polizei die Personalien von Personen melden dürfen, denen der Lernfahr- oder Führerausweis wegen fehlender Fahreignung entzogen worden ist.
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