Mit Blick auf die Raser-Initiative hat der Ständerat die vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen gegen Temposünder verschärft, wie es seine Verkehrskommission vorgeschlagen hatte.
Die Vorlage des Bundesrates sah Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren vor. Nach dem Willen des Ständerates soll mit einer Freiheitsstrafe von bis zu vier Jahren bestraft werden, wer durch vorsätzliche Verletzung elementarer Verkehrsregeln das Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern eingeht. Namentlich erwähnt wird neben krasser Missachtung der Höchstgeschwindigkeit "waghalsiges Überholen".
Exakte Tempolimiten
Ausserdem will der Ständerat exakt festlegen, bei welchen Überschreitungen innerorts und ausserorts eine Freiheitsstrafe droht. Beträgt die Höchstgeschwindigkeit 30 Kilometer pro Stunde, soll ab einem Tempo von 70 km/h eine Freiheitsstrafe drohen. Bei einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h liegt die Grenze bei 100 km/h, im Fall von 80 km/h bei 140 km/h. Ist ein Tempo von über 80 km/h erlaubt, droht eine Freiheitsstrafe ab einer Überschreitung von 80 km/h.
Ja zur Velohelmpflicht für Kinder
Umstritten war die Velohelmpflicht für Kinder. Die Verkehrskommission hatte sich dagegen ausgesprochen. Der Ständerat folgte aber mit 22 zu 11 Stimmen dem Bundesrat.
Die Raser-Initiative auf dem Weg zum Bundeshaus. /


Demnach sollen Kinder bis zum 14. Altersjahr künftig einen Helm tragen müssen.
Kein Veloverbot für kleine Kinder
Änderungen brachte der Ständerat bei den Regeln für kleine Kinder an: Er will ihnen das Velofahren nicht gänzlich verbieten. Nach seinem Willen sollen Kinder vor dem sechsten Altersjahr nur auf Strassen mit viel Verkehr nicht ohne Begleitung Velo fahren dürfen.
Gemäss geltendem Recht dürfen Kinder im vorschulpflichtigen Alter nicht Velo fahren. Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, das Alter bei 7 Jahren festzulegen. Ausnahmen wollte er auf Verordnungsebene regeln.
Nein zu obligatorischen Sehtests
Nichts wissen wollte der Ständerat von obligatorischen Sehtests für Autofahrerinnen und Autofahrer ab 50 Jahren. Er sprach sich mit 24 zu 12 Stimmen dagegen aus. Der Bundesrat möchte, dass der Führerausweis nur noch befristet bis zum 50. Lebensjahr abgegeben wird. Danach soll er alle 10 Jahre mit einen Sehtest verlängert werden. Nach dem Willen des Ständerates soll dies nur für Berufschauffeure gelten.