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EU eröffnet Kartellverfahren gegen NovartisBrüssel - Die EU-Kommission hat ein Kartellverfahren gegen die Pharmakonzerne Novartis und Johnson & Johnson eingeleitet. Der Vorwurf: Novartis soll ein Generikum später zum Verkauf freigegeben und so den Markt verzerrt haben.dyn / Quelle: sda / Freitag, 21. Oktober 2011 / 13:16 h
Geprüft werden soll, ob vertragliche Vereinbarungen zwischen den beiden Unternehmen das Ziel oder die Wirkung hatten, den Markteintritt von Nachahmerversionen des Schmerzmittels Fentanyl in den Niederlanden zu behindern, teilten die europäischen Wettbewerbshüter am Freitag in Brüssel mit. Gemäss der Kommission soll Johnson & Johnson an Novartis Geld gezahlt haben, damit das Mittel verzögert auf den Markt kam.
Novartis hat auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda die Einleitung des Kartellverfahrens bestätigt. Man werde zum laufenden Verfahren aber keine Auskunft geben, sagte ein Novartis-Sprecher am Freitag.
Hohe Strafe möglich «Angesichts der Bedeutung des Pharmasektors für die Konsumenten wie auch für die öffentlichen Finanzen muss die Durchsetzung der Wettbewerbsvorschriften in diesem Bereich zu unseren Prioritäten zählen», liess sich der Vizepräsident der Kommission Joaquín Almunia in einem Communiqué zitieren. Werde ein Wettbewerber dafür bezahlt, dass er von einem Markteintritt absieht, so stelle dies eine Einschränkung des Wettbewerbs dar, welche die Kommission nicht hinnehmen werde, so Almunia. Die EU-Kommission betonte aber, dass die Einleitung des Verfahrens noch nichts über das Ergebnis und die Schuld der Unternehmen aussage. Allerdings haben die Kartellwächter seit längerem die Geschäftspraktiken der Pharmabranche im Visier. Es komme häufig vor, dass die Hersteller von Originalpräparaten teuer dafür bezahlten, dass Generika zeitverzögert auf den Markt kämen, schrieb die Behörde.Der Fokus liegt auf dem Markteintritt des Schmerzmittels Fentanyl von Novartis. /
Sollten sich die Vorwürfe erhärten, droht den Firmen eine Kartellstrafe von bis zu zehn Prozent ihres Jahresumsatzes. Preisabsprachen oder Vereinbarungen zur Aufteilung von Märkten sind in der EU verboten. Eine Frist für die Entscheidung gibt es nicht. Die Dauer einer kartellrechtlichen Untersuchung hänge unter anderem davon ab, wie komplex ein Fall sei und inwieweit die Unternehmen mit der Kommission zusammenarbeiten würden, hiess es. Gross angelegte Razzien Hintergrund des Verfahrens ist eine umfassende Untersuchung des Wettbewerbs im Pharmasektor zwischen 2008 und 2009. Dabei hatten sich Vermutungen über Vergleiche unter einzelnen Pharmafirmen zur Beilegung von Patentstreitigkeiten bei Generika-Produkten erhärtet. Im Oktober 2010 sind die Kartellwächter einer Reihe von europäischen Pharmafirmen zu Leibe gerückt. Mit gross angelegten, unangekündigten Razzien hatten die EU-Behörden Beweise für die vermuteten Absprachen zu finden versucht. Vor Novartis und Johnson & Johnson hat die Kommission bereits die Pharmaunternehmen Servier, Lundbeck und Cephalon ins Visier genommen.
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