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Maximalstrafe für Prostituierten-MordLenzburg AG - Ein heute 21-jähriger Schweizer, der als Minderjähriger 2008 in Aarau eine Prostituierte getötet hat, ist vom Jugendgericht Lenzburg AG wegen Mordes zur Maximalstrafe verurteilt worden. Das Jugendgericht wird zudem einen Fürsorgerischen Freiheitsentzug (FFE) beantragen.nat / Quelle: sda / Freitag, 25. November 2011 / 09:51 h
Das Jugendgericht sprach den Schweizer wegen Mordes, der sexuellen Nötigung und der Vergewaltigung schuldig. Das teilte das Gericht am Freitag mit. Der Prozess hatte am Donnerstag unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden.
Der Jugendliche habe «skrupellos, krass egoistisch und kaltblütig gehandelt». Dieses grosse Verschulden rechtfertige, die gemäss Jugendstrafgesetz vorgesehene Maximalfreiheitsstrafe von vier Jahren auszusprechen.
Das Jugendgericht ordnete zusätzlich eine geschlossene Unterbringung und eine weitere Behandlung der psychischen Störungen an. Mit der Maximalstrafe von vier Jahren ging das Jugendgericht über den Antrag der Anklage hinaus, die drei Jahre und 9 Monate gefordert hatte.
Prostituierte erdrosselt Der Verurteilte gestand, am frühen Morgen des 10. Februar 2008 eine 40-jährige Prostituierte aus Deutschland in einem Erotiksalon beim Bahnhof Aarau erdrosselt zu haben. Er misshandelte die Frau brutal und vergewaltigte sie. Er war zur Tatzeit erst 17 Jahre alt.Der Schweizer hatte 2008 eine Prostituierte getötet. (Symbolbild) /
Der Verurteilte hatte eine schwierige Kindheit und Jugend, wie das Gericht in der Begründung des Urteils feststellte. Ebenfalls leicht strafmindernd berücksichtigt worden sei sein Geständnis und die Tatsache, dass bei ihm gemäss Gutachten eine leicht verminderte Zurechnungsfähigkeit vorliege. Das Jugendgericht entschied auch über die Zivilforderungen. Der Verurteilte muss den Hinterbliebenen des Opfers eine Genugtuung von insgesamt 165'000 Franken bezahlen. Täter kommt nicht auf freien Fuss Der Schweizer befindet sich seit seiner Festnahme fünf Tage nach dem Mord in einer geschlossenen Institution. Die Massnahme und Jugendstrafe wird er im kommenden Jahr verbüsst haben. Gemäss Jugendstrafgesetz enden nämlich alle Massnahmen mit Vollendung des 22. Altersjahres. Zur Gewährung der öffentlichen Sicherheit wird das Jugendgericht in Absprache mit der Jugendanwaltschaft beim Bezirksamt Lenzburg die Anordnung eines Fürsorgerischen Freiheitsentzuges (FFE) beantragen. Mit anderen Worten: Der Verurteilte soll nach dem 22. Altersjahr nicht automatisch auf freien Fuss kommen.
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