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Patty Schnyder verliert gegen RingierZürich - Die ehemalige Tennisspielerin Patty Schnyder hat ihren Rechtsstreit gegen den Ringier-Verlag verloren. Die Zürcher Staatsanwaltschaft will auf die Klage wegen Hausfriedensbruch, Drohung und Verletzung der Privatsphäre nicht eingehen.dyn / Quelle: sda / Mittwoch, 14. Dezember 2011 / 16:14 h
Im August berichtete der «SonntagsBlick» über die finanziellen Nöte der Ex-Tennisgrösse und deren Ehemann Rainer Hofmann. Eine Journalistin reiste für die Recherche ins niedersächsische Wesendorf, wo das Paar bei Hofmanns Eltern lebte.
Weil die Mitarbeiterin das Grundstück des Hauses betrat und dieses erst nach wiederholter Aufforderung verliess, verklagte Schnyders Schwiegermutter den Verlag wegen Hausfriedensbruch und Drohung. Wegen einer Abbildung des Hauses im «SonntagsBlick» wollte sie zudem wegen Verletzung der Privatsphäre gegen Ringier vorgehen.
Die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat gibt nun aber Ringier vollumfänglich Recht und lehnt die Eröffnung einer Untersuchung ab. In der Verfügung, die der Nachrichtenagentur sda vorliegt, hält der Staatsanwalt fest, dass die Vorwürfe nicht berechtigt seien.
Patty Schnyder (Archivbild). /
Keine Zivilklage wegen unwahrer Berichterstattung Die Journalistin habe das Grundstück gleich wieder verlassen, nachdem sie dazu aufgefordert worden sei. Zudem gebe es keine Anzeichen für eine Drohung, welche die Hausbesitzerin in Angst und Schrecken hätte versetzen können. Auch vom Vorwurf der Verletzung der Privatsphäre will die Staatsanwaltschaft nichts wissen. Das Haus sei für jedermann problemlos zu sehen, der sich an dieser Adresse aufhalte. Das von der Journalistin geschossene Foto verletze den Privatbereich der Klägerin deshalb in keiner Weise. Sofern Patty Schnyder, beziehungsweise ihre Familie, nicht gegen diese Verfügung Beschwerde einlegt, hat der Ringier-Verlag nun sämtliche Rechtsstreitigkeiten mit der Ex-Tennisspielerin hinter sich. Schnyder kündigte zwar im September eine Zivilklage in der Höhe von 8,7 Millionen Franken wegen manipulativer und unwahrer Berichterstattung an, reichte diese aber nie ein.
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