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Hildebrand stellt sich dem NationalratBern - Die Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK) beschäftigt sich heute Montag mit der Affäre Hildebrand. Die Mitglieder erwarten Erklärungen zu den umstrittenen Devisentransaktionen des Nationalbankpräsidenten. Ihre Kompetenzen sind indes beschränkt.bert / Quelle: sda / Montag, 9. Januar 2012 / 12:29 h
Die Kommission, die seit Montagmorgen tagt, wird ab 16 Uhr im Bundeshaus die Betroffenen anhören. Red und Anwort stehen Nationalbankpräsident Philipp Hildebrand, Bankratspräsident Hansueli Raggenbass und Bundespräsidentin Eveline Widmer-Schlumpf. Sie werden voraussichtlich gemeinsam auftreten. Dies müsse aber noch festgelegt werden, hiess es beim Kommissionssekretariat auf Anfrage.
Verschiedene WAK-Mitglieder haben im Vorfeld einen Beleg dafür gefordert, dass Hildebrands Frau und nicht er selbst die umstrittene Transaktion in Auftrag gegeben hat. Erwartet wird, dass Hildebrand den E-Mail-Verkehr offen legt, der dies beweisen soll. Manche Mitglieder sprachen sich zudem dafür aus, dass das interne Reglement der Nationalbank verschärft wird.
Philipp Hildebrand will offene Fragen beantworten. /
Beschränkte Kompetenzen Das Aufsichtsorgan der Nationalbank - der Bankrat - hat indes in der Zwischenzeit bereits reagiert: Es will das Reglement und die Weisungen über Eigengeschäfte überarbeiten und sämtliche Banktransaktionen der Mitglieder des Erweiterten Direktoriums zwischen Anfang 2009 und Ende 2011 unter die Lupe nehmen. Die WAK als Legislativkommission hätte dies ohnehin nicht erwirken können: Auf das Nationalbank-Reglement etwa hat sie keinen Einfluss. Die Kommission könnte lediglich auf Gesetzesebene tätig werden, etwa mit Vorschlägen für eine Revision des Nationalbankgesetzes, das die Aufgaben der unabhängigen Nationalbank in allgemeiner Weise umschreibt. Ob sich dafür eine Mehrheit findet, ist jedoch fraglich. Forderungen einzelner Mitglieder dürften am Ende Eingang in Motionen, Postulate oder parlamentarische Initiativen finden. Offen war am Montag, wie viele Personen die Strafuntersuchung in der Affäre Hildebrand betrifft. Die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich liess verlauten, im Strafverfahren gegen den ehemaligen Mitarbeiter der Bank Sarasin wegen Herausgabe vertraulicher Daten werde aus Rücksicht auf die laufende Untersuchung «derzeit keine weitere Auskunft erteilt».
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