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Georgische Bandenchefs vor Schweizer GerichtBern - Vier mutmassliche Verantwortungsträger der kriminellen Organisation «Vory v Zakone» aus Georgien müssen sich vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona verantworten. Sie sollen massgeblich an den kriminellen Aktivitäten dieser Organisation in der Schweiz beteiligt gewesen sein.bert / Quelle: sda / Montag, 30. Januar 2012 / 17:48 h
Gemäss einer Medienmitteilung vom Montag wirft die Bundesanwaltschaft (BA) den vier Männern unter anderem die Beteiligung an beziehungsweise die Unterstützung einer kriminellen Organisation vor. Die Anklage stützt sich auch auf den Verdacht der qualifizierten Geldwäscherei sowie des banden- und gewerbsmässigen Einbruchsdiebstahls.
Bei den vier Personen, die sich in Haft befinden, handelt es sich um den mutmasslichen Chef in der Schweiz, seinen mutmasslichen Bruder, der ihm mit Rat und Tat zur Verfügung stand, sowie den Chef der Region Tessin. Beim vierten Angeklagten soll es sich um einen Mann handeln, der dem Schweizer Chef zudiente.
Einbruchsserie 2009 geklärt In dem Fall, der 2009 nach einer durch georgische und russische Staatsangehörige ausgeführten Einbruchserie ins Rollen kam, sind in Genf bereits 10 Personen zu teils langjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Die BA konzentrierte sich bei der Strafuntersuchung auf die kriminelle Organisation als Ganzes, ihre Strukturen, Funktionsweisen, deren Finanzierung und Verhaltensregeln. Im März 2010 kam es im Rahmen der Untersuchung zu einer international koordinierten Polizeiaktion, bei der die führenden Köpfe dieser Organisation der georgischen Mafia verhaftet wurde. Gemäss Communiqué handelt es sich bei «Vory v Zakone» («Diebe im Gesetz») um eine streng hierarchisch aufgebaute Organisation.Mutmassliche Chefs in der Schweiz auf der Anklagebank. /
Die Europa-Geschäfte waren gemäss der BA-Erkenntnisse von Spanien aus geleitet worden. Abgeschottete Organisation Die dortigen Chefs lenkten und beaufsichtigten die Aktivitäten - hauptsächlich Diebstahl, Einbruch und Hehlerei - in den einzelnen westeuropäischen Ländern. Betroffen waren vor allem Spanien, Deutschland, Österreich, Frankreich und die Schweiz. Die Organisation ist gegenüber der Gesellschaft stark abgeschottet. für die Aufnahme gelten strenge Regeln. Die Mitglieder sprechen eine eigene Sprache. Tätowierungen zeigen, welche Funktion sie in der Organisation einnehmen. Die Mitglieder geben Teile der Erträge aus ihren kriminellen Geschäften in eine Gemeinschaftskasse - den Obschak - ab.
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