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Grenzgänger in Basel zu Unrecht entlassenArlesheim BL - Die Kündigung von Grenzgängern, weil sie eine Lohnreduktion wegen der Frankenstärke nicht akzeptieren wollten, ist gemäss einem Gerichtsurteil missbräuchlich. Das Vorgehen verstosse gegen das Freizügigkeitsabkommen, befand das Bezirksgericht Arlesheim am Dienstag.fest / Quelle: sda / Dienstag, 31. Januar 2012 / 17:37 h
Ein Unternehmen im Kanton Baselland hatte im Sommer 2010 den Grenzgängern im Betrieb eine Lohnreduktion um 6 Prozent wegen des starken Frankens vorgeschlagen. Sechs Mitarbeitende, die dies nicht akzeptieren, erhielten darauf die Kündigung. Gleichzeitig wurde ihnen ein neuer Vertrag mit weniger Lohn offeriert.
Das Freizügigkeitsabkommen mit der EU wurde verletzt. /
Die sechs Arbeitnehmer klagten wegen missbräuchlicher Kündigung. Das einstimmige Dreiergericht in Arlesheim gab ihnen Recht: Es sah darin eine Diskriminierung ausländischer gegenüber inländischen Arbeitnehmern, die das Freizügigkeitsabkommen mit der EU untersagt. Das Urteil dürfte wohl weitergezogen werden.
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