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Bundesstrafgericht hält an sieben Freisprüchen festBellinzona - In der Neuauflage des Prozesses zur Zigarettenschmuggelaffäre hat das Bundesstrafgericht Bellinzona am Mittwoch die sieben Freisprüche aus dem ersten Verfahren bestätigt. Zwei Italiener wurden zu teilbedingten bzw. bedingten Haftstrafen verurteilt.knob / Quelle: sda / Mittwoch, 21. März 2012 / 09:35 h
Nur in diesen zwei Fällen hielt das Gericht den Tatbestand der Unterstützung krimineller Organisationen für erwiesen.
Die Angeklagten müssen sich vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona verantworten. /
Vom Vorwurf der Geldwäscherei wurden auch die beiden Italiener frei gesprochen. Das Strafmass - zwei Jahre und vier Monate teilbedingt sowie ein Jahr und neun Monate bedingt - fiel geringer aus als im ersten Verfahren. Der Richter begründete dies mit der verlängerten Verfahrenszeit und der Verjährung eines Teils der Straftaten. Die beschlagnahmten Vermögenswerte werden wieder frei gegeben. Auch im Fall der beiden Verurteilten könne nicht nachgewiesen werden, dass die blockierten Güter in Zusammenhang mit Verbrechen krimineller Organisationen stehen, erläuterte der Richter.
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