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Zigaretten-Mafia-Prozess blamiert StaatsanwaltschaftBellinzona - Im Marathon-Prozess gegen neun mutmassliche Zigarettenschmuggler hat das Bundesstrafgericht sieben Angeklagte freigesprochen - darunter die Hauptangeklagten. Mit dem Urteil desavouiert es die Bundesanwaltschaft.fest / Quelle: sda / Mittwoch, 8. Juli 2009 / 18:01 h
Diese hatte für die acht Männer und die eine Frau Freiheitsstrafen zwischen neun Monaten und viereinhalb Jahren gefordert. Die neun mussten sich wegen Geldwäscherei und organisierter Kriminalität verantworten.
Doch das Bundesstrafgericht urteilte überraschenderweise anders. Es verurteilte zwei im Kanton Tessin lebende Italiener wegen Zugehörigkeit zu kriminellen italienischen Organisationen. Sie sollen die napolitanische Camorra und die apulische Sacra Corona Unita beim Zigarettenschmuggel unterstützt haben.
Vermögen wieder freigegeben Einer von ihnen wurde zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Davon muss er neun Monate absitzen. Der Fall gilt als der bisher grösste Fall von organisierter Kriminalität in der Schweiz. /
Das Bundesgericht hat die Bundesstaatsanwaltschaft ziemlich blamiert. /
Die zwei Jahre wurden bedingt gesprochen. Der andere Verurteilte erhielt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren bedingt. Die anderen sieben Angeklagten, darunter ein 73-jähriger Tessiner Wechselstuben-Besitzer, wurden freigesprochen. Die 2004 bei ihrer Verhaftung beschlagnahmten Immobilien und gesperrten Bankkonten werden wieder freigegeben. Zudem übernimmt der Staat ihre Anwaltskosten von rund 2,5 Millionen Franken. Grösster Fall organisierter Kriminalität in der Schweiz Der Fall, der am 1. April vor Gericht aufgerollt worden war, galt als der bisher grösste Fall von organisierter Kriminalität in der Schweiz. 215 Millionen Stangen Zigaretten soll eine internationale Bande zwischen 1996 und 2000 via Montenegro nach Italien geschmuggelt haben. Laut Anklage kontrollierten die napolitanische Camorra und die apulische Sacra Corona Unita den Transport ab Lager und den Verkauf der Zigaretten. Kuriere sollen das eingenommene Bargeld dann in die Schweiz gebracht haben. Über die im Tessin ansässige Wechselstube eines der Angeklagten sei das Geld in den legalen Finanzkreislauf eingeschleust und später für den Ankauf von Zigaretten aus Zollfreilagern verwendet worden sein, hatte die Bundesantwaltschaft behauptet. Sie ging von einer Deliktsumme von über einer Milliarde Franken aus.
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