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Erwachsene Kiffer werden nicht mehr angezeigtBern - Wer über 18 Jahre alt ist und Cannabis konsumiert, wird in der Schweiz nur noch mit Busse bestraft. Anzeigen und Strafverfahren fallen weg. Nach dem Nationalrat hat am Montag auch der Ständerat den Änderungen im Betäubungsmittelgesetz zugestimmt.fest / Quelle: sda / Montag, 4. Juni 2012 / 17:56 h
Noch uneinig sind sich die Räte allerdings in der Höhe der Busse. Der Ständerat hält 100 Franken für richtig. Der Nationalrat hatte sich in der Frühjahrssession für 200 Franken ausgesprochen.
Ständerat Felix Gutzwiller (FDP/ZH) argumentierte gegen die 200 Franken, weil Bussen in dieser Höhe nur bei Drittgefährdung ausgesprochen würden. In die andere Richtung zielte eine Minderheit von Links. Sie wollte die Höhe der Busse bei 50 Franken festlegen, unterlag aber mit 30 zu 12 Stimmen. Paul Rechsteiner (SP/SG) hatte ins Feld geführt, dass der Kanton St. Gallen, der nicht gerade als «lasch» gelte, gute Erfahrungen mit 50 Franken gemacht habe. Eine Busse von 100 Franken ist im Gespräch. /
Kommissionssprecherin Christine Egerszegi (FDP/ZH) gab zu bedenken, dass ein Betrag von 100 Franken ein guter Kompromiss sei. Geringfügige Menge = 10 Gramm Mit Anzeige und Strafverfahren muss weiterhin rechnen, wer mit mehr als 10 Gramm Cannabis erwischt wird. Anlass für Diskussion sorgte die Frage, ob die 10 Gramm im Gesetz festgeschrieben werden sollen oder ob es lediglich «geringfügige Menge» heissen soll. Peter Föhn (SVP/SZ) erregte die Gemüter mit der Aussage, wonach mit 10 Gramm Cannabis 100 Joints vorbereitet werden könnten. Dies, weil der THC-Gehalt in Hanfprodukten immer höher werde. Roberto Zanetti (SP/SO) hielt dagegen, dass es sich dann höchstens um Light-Joints handeln würde. Der Einzelantrag von Föhn, auf die Definition einer geringfügigen Menge zu verzichten, lehnte der Rat mit grossem Mehr ab. Nichts wissen wollte der Ständerat auch vom Vorschlag seiner vorberatenden Kommission, dass in leichten Fällen, sogar auf eine Ordnungsbusse verzichtet werden kann. Dieser Entscheid fiel mit 24 gegen 15 Stimmen. Die gesamte Gesetzesrevision, welche den Wechsel hin zum Ordnungsbussenverfahren für Erwachsene ermöglicht, hiessen die Ständeräte mit 31 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung gut. Gutzwiller, der am liebsten eine komplette Entkriminalisierung hätte, sprach von einer «kleinen Verbesserung der Situation». Das Geschäft geht zur Differenzbereinigung zurück in den Nationalrat.
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