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Bundesgericht entscheidet gegen SionWenn es um den juristischen Feldzug von Christian Constantin gegen FIFA, UEFA und SFV geht, haben alle Meldungen seit Monaten die gleiche Schlagzeile: «Der FC Sion blitzt ab!»fest / Quelle: Si / Montag, 23. Juli 2012 / 18:14 h
Die neuste Niederlage erlitt der Walliser Verein am Montag vor dem Schweizer Bundesgericht in Lausanne. Dieses stütze einen CAS-Entscheid vom Dezember 2011 und bestätigte den Ausschluss des FC Sion aus der Europa League durch die UEFA im vergangenen September. Es trat auf die Beschwerde des FC Sion nicht ein.
Sion hatte in den Playoff-Spielen gegen Celtic Glasgow nicht qualifizierte Spieler eingesetzt, worauf die Disziplinarkommission der UEFA die Partien mit Forfaitniederlagen für die Walliser wertete - und an deren Stelle die Schotten an der Gruppenphase teilnehmen liess. Constantin war zunächst an den CAS gelangt und später, nachdem er dort abgeblitzt war, mittels Rekurs ans Bundesgericht. Der CAS sei nicht kompetent und gegenüber der FIFA nicht unabhängig, hatte Constantin vorgebracht. Die höchsten Schweizer Richter hatten kein Gehör für sein Anliegen. Sions Präsident Christian Constantin schon wieder abgeblitzt. /
Wichtigstes Argument gegen Sion war das fehlende direkte Interesse des Klubs. «Der Wettbewerb der Europa League 2011/2012 ist zum jetzigen Zeitpunkt beendet. Unter diesen Umständen ist kein Interesse des Rekurrenten auf Aufhebung des Entscheids (des CAS) zu erkennen. Ebenso gibt es kein Recht auf Eingliederung in den Wettbewerb», schrieb das Bundesgericht in seiner Begründung. Die Niederlage für den FC Sion ist umfassend. Dass das Bundesgericht nicht die Wiederholung der Europa League 2011/2012 anordnen würde, war klar. Doch die ablehnende Haltung des Bundesgerichts entzieht dem FC Sion auch die Basis für eine mögliche Zivilklage gegen die UEFA auf Schadenersatz.
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