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Auch NPD hat Recht auf Dienste der Deutschen Post
Karlsruhe - Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hat die Deutsche Post dazu verurteilt, eine Zeitschrift der rechtsextremen Partei NPD zu befördern.
bert / Quelle: sda / Donnerstag, 20. September 2012 / 12:59 h
In dem am Donnerstag in Karlsruhe verkündeten Urteil heisst es, nach deutschem Recht sei die Post zur flächendeckenden Grundversorgung mit Postdienstleistungen verpflichtet.
Aufgrund der Pressefreiheit sei dem Staat jede Differenzierung nach Meinungsinhalten verboten. Nur bei strafbaren oder rassendiskriminierenden Inhalten sei eine Beförderung ausgeschlossen.
Mit dem Urteil hatte die Klage der NPD-Fraktion im sächsischen Landtag in letzter Instanz Erfolg. Die Fraktion will die Informationsschrift «Klartext» in einer Auflage von 200'000 Exemplaren an alle Haushalte in Leipzig als Postwurfsendung verteilen lassen.
Die Post muss liefern. /
Darin soll über die Fraktionsarbeit der NPD und aktuelle politische Themen berichtet werden. Die Deutsche Post verweigerte den Abschluss eines entsprechenden Rahmenvertrags, woraufhin die NPD klagte.
Das Landgericht Leipzig und das Oberlandesgericht Dresden gaben der Post recht. Dagegen legte die NPD-Fraktion Revision beim BGH in Karlsruhe ein. Der verurteilte nun die Post rechtskräftig zur Beförderung und hob die Urteile der Vorinstanzen auf. Das Argument, Postwurfsendungen ohne Adresse fielen nicht unter den Beförderungszwang, liessen die Karlsruher Bundesrichter nicht gelten.
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