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Schweizer Heimtierhaltung unter der LupeBern - Dass Meerschweinchen in Gruppen gehalten werden müssen, wissen die meisten Halterinnen und Halter. Dagegen werden immer noch viele Kaninchen einzeln gehalten, wie das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) im zweiten Tierschutzbericht schreibt.bert / Quelle: sda / Mittwoch, 3. Oktober 2012 / 20:36 h
In einer Studie liess das BVET die Heimtierhaltung untersuchen. Die Ergebnisse zeigten, dass viele Bestimmungen der neuen Tierschutzgesetzgebung gut umgesetzt seien, heisst es im am Mittwoch veröffentlichten Bericht.
Es gebe aber auch «gravierende Mängel». Dazu zählt das BVET Kaninchen, die einzeln gehalten werden, Wellensittiche die nicht in ihrem Käfig fliegen können und Hunde, die täglich weniger als 30 Minuten spazieren geführt werden.
Für die Studie zu den Heimtieren wurden 555 Tierhalterinnen und Tierhalter befragt, welche die Website des BVET «Tiere richtig halten» besuchten. Die Befragungen förderten unter anderem zu Tage, dass Mäuse und Ratten häufig in zu kleinen Käfigen gehalten werden.
Grosse kantonale Unterschiede Die neue Tierschutzgesetzgebung ist vor rund vier Jahren in Kraft getreten.Auch Kaninchen dürfen nur in Gruppen gehalten werden. /
Im Tierschutzbericht zieht das BVET Bilanz zu verschiedenen Aspekten - und hält fest, dass im Vollzug erhebliche Unterschiede bestünden. Die kantonalen Veterinärdienste müssten den hohen Erwartungen der Öffentlichkeit mit beschränkten Ressourcen nachkommen, schreibt das Bundesamt. Eine Befragung aller kantonalen Veterinärämter soll noch im laufenden Jahr Auskunft über die erforderlichen Ressourcen geben. Vor allem Hundemeldungen Eine Vorabklärung ergab, dass bei den kantonalen Ämtern 60 Prozent des Arbeitsaufwandes für die Bearbeitung von Meldungen und Bewilligungen aufgewendet werden. Für aktive Kontrollen werden nur 20 bis 25 Prozent eingesetzt. Am meisten beschäftigen die Ämter Meldungen zu Vorfällen mit bissigen oder aggressiven Hunden. Es folgen Tierschutzfälle mit Heim- und Wildtieren und an dritter Stelle mit Nutztieren. Für die Umsetzung der Tierschutzgesetzgebung standen den kantonalen Tierschutzfachstellen im Jahr 2011 je nach Kanton 30 bis 1030 Stellenprozente zur Verfügung.
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