Seit der Nationalrat im September 2011 ein Postulat von Ignazio Cassis (FDP/TI) angenommen hat, muss sich der Bundesrat mit der kniffligen Frage beschäftigen, bis zu welchem Punkt die Allgemeinheit die medizinischen Kosten solidarisch mittragen soll, welche die Krankheit eines einzelnen verursacht.
In seiner Antwort auf das Postulat hielt der Bundesrat fest, dass eine «generelle Leistungsverweigerung» unzulässig sei. Er zeigte sich aber bereit, weitere Massnahmen im Bereich der seltenen Krankheiten zu prüfen und einen Bericht vorzulegen.
Nur 19,7 Prozent für Grenzwert
Das Bundesgericht hatte Ende 2010 entschieden, dass eine Frau aus dem Aargau ein Medikament gegen die Erbkrankheit Morbus Pompe nicht auf Kosten der Krankenkasse beziehen darf. Das Arzneimittel Myozyme kostet jährlich 600'000 Franken. Damit gaben die Bundesrichter der Publisana Recht, die sich geweigert hatte, das Medikament zu bezahlen.
Eine erste Antwort auf die schwierige Frage hat nun die Bevölkerung gegeben.
Das Gesundheitswesen ist für die Mehrheit der Befragten generell zu teuer. /


In einer Umfrage erteilte sie einer Kostenlimite in der medizinischen Behandlung eine klare Absage: Nur 19,7 Prozent der Befragten befürworten einen Grenzwert medizinischer Ausgaben, um ein Leben voraussichtlich um ein Jahr zu verlängern.
Gesundheitswesen zu teuer
Gleichzeitig stützt aber eine grosse Mehrheit die Aussage, wonach das Gesundheitswesen generell zu teuer sei. 32,1 Prozent der Befragten sehen den Grund dafür in der Ausreizung des Solidaritätssystems, indem Patienten bei jedem kleinen Gebrechen einen Arzt aufsuchten. 31,8 Prozent der Befragten machen die Pharmaindustrie und deren überteuerte Medikamentenpreise verantwortlich.
Die Umfrage wurde vom Meinungsforschungsinstitut Isopublic im Auftrag der Zeitung «reformiert» bei 1011 Personen in der Deutsch- und Westschweiz zwischen dem 13. und 19. September durchgeführt.