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Alkoholverbot in Schweizer Stadien

Bern - Ab nächster Saison soll der Alkoholkonsum bei Risikospielen im Schweizer Fussball und Eishockey verboten sein. Geht es nach den Kantonen, sollen Fans, die im Gästesektor ein Spiel verfolgen wollen, zudem ein sogenanntes Kombiticket vorweisen müssen.

bert / Quelle: sda / Dienstag, 20. November 2012 / 10:52 h

"Wir sind überzeugt, dass wir mit unseren Empfehlungen richtig liegen", sagte Hans-Jürg Käser, Präsident der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD), am Dienstag vor den Medien in Bern. Die empfohlenen Massnahmen seien sehr moderat ausgefallen. Somit hätten es die Fangruppen in der Hand, im Umfeld der Spiele weiterhin grosse Freiheiten zu geniessen.

Mit dem Kombiticket sind die Gästefans verpflichtet, mit Extrazügen oder -bussen anzureisen. Damit möchte die KKJPD unbewilligte Fanmärsche und das Aufeinandertreffen gewaltbereiter Fangruppen verhindern. Die strengeren Auflagen gelten nur für Spiele mit Beteiligung von Klubs der höchsten Liga.

Für Spiele mit tiefem und mittlerem Risiko sind laut der KKJPD nur wenige zusätzliche Auflagen geplant. Die obligatorischen elektronischen Zutrittskontrollen, die einen Abgleich mit der Hooligandatenbank erlauben, seien heute schon weitgehend umgesetzt.

Keine betrunkenen Fans im Stadion

Die KKJPD hat sich trotz Kritik von verschiedenen Seiten dafür entschieden, bei den Hochrisikospielen das Alkoholverbot zu empfehlen. Es werde oft bestritten, dass Alkoholeinschränkungen in den Stadien überhaupt eine positive Wirkung hätten, sagte KKJPD-Vorstandsmitglied Jacqueline de Quattro.

"Es wird argumentiert, dass gerade die Problemfans bereits vor den Spielen teilweise massiv Alkohol konsumieren." De Quattro hält entgegen, dass sichtlich alkoholisierten Personen in Zukunft der Einlass ins Stadion verwehrt werden soll. Zudem sinke das Aggressionspotenzial, wenn die Alkoholisierten im Stadion keinen weiteren Nachschub erhielten.

Vom Alkoholverbot ausgenommen sind Personen, die im VIP-Sektor ein Spiel besuchen.



Kein Bier bei Risikospielen. (Symbolbild) /

"In dieser Zone gab es noch nie Probleme mit gewalttätigen Fans", sagte de Quattro.

Kombiticket nach belgischem und holländischem Vorbild

Die zweite wichtige Verschärfung betrifft die Anreise der Fans und das Ticketing. Die Bewilligungsbehörde soll nach Meinung der KKJPD festlegen dürfen, ob der Gästeklub für seinen Anhang einen Charterzug oder Charterbusse organisieren muss.

"Die Behörde kann damit Einfluss darauf nehmen, dass die Anreise der Gästefans so organisiert wird, dass die beiden Fangruppen mit möglichst geringem Polizeiaufwand auseinandergehalten werden können", sagte de Quattro.

Die Gästefans können nur dann in den Gästesektor des Stadions gelangen, wenn sie mit dem von der Behörde bezeichneten Transportmittel anreisen. Dieses System habe sich in Holland und Belgien bewährt.

Ratifizierung bis im Sommer 2013 das Ziel

Die Vorschläge der KKJPD sollen im Rahmen der allgemeinen Bewilligungspflicht umgesetzt werden. Diese wurde Anfang 2012 bei der Revision des Konkordats über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen beschlossen. An der Herbstversammlung wurden nun die Empfehlungen zur Umsetzung verabschiedet.

Käser ist zuversichtlich, dass bis vor Beginn der Fussballsaison 2013/2014 alle Kantone das Konkordat ratifiziert haben werden. Bisher stimmten die sieben Kantonsparlamente AI, SG, UR, NE, LU, ZH und AG dem Beitritt zu. Rechtskräftig ist es erst in den Kantonen St. Gallen und Appenzell Innerrhoden.


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