Mit dem «Foreign Account Tax Compliance Act» (FATCA) vom März 2010 wollen die USA erreichen, dass sämtliche Auslandskonten von US-Steuerpflichtigen besteuert werden. Dazu verlangt FATCA von ausländischen Finanzinstituten grundsätzlich, US-Konten zu melden.
Verweigert ein Kunde seine Zustimmung zur Meldung, muss das Finanzinstitut 30 Prozent auf Zahlungen aus den USA erheben. Eine solche prohibitive Quellensteuer käme laut Finanzdepartement einem faktischen Ausschluss schweizerischer Finanzinstitute vom grössten Kapitalmarkt der Welt gleich.
Ausnahmen für Schweizer Banken
Der Bundesrat strebt darum Erleichterungen bei der Umsetzung von FATCA an, ohne das Bankgeheimnis aufgeben zu müssen. Über die Eckwerte hatten sich die Schweiz und die USA im letzten Sommer geeinigt.
Demnach sollen Finanzinstitute nicht verpflichtet werden können, unkooperative US-Kunden namentlich zu melden, einen Steuerabzug vorzunehmen oder deren Konto zu schliessen. Die USA können zu unkooperativen Kunden jedoch mittels Gruppenersuchen Amtshilfe verlangen.
Gewisse Finanzinstitute wie Sozialversicherungen, Pensionskassen oder Sachversicherungen sollen vom Geltungsbereich von FATCA ausgenommen werden. Zudem soll der Datenaustausch nicht über eine zentrale Datensammlung des Staates erfolgen, sondern direkt von den Schweizer Finanzinstituten zur US-Steuerbehörde.
Details zum Ergebnis der Verhandlungen nannte Widmer-Schlumpf im Rat nicht.
Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf. (Archivbild) /


Der Text des Abkommens wird nicht vor der Unterzeichnung veröffentlicht.
Rasche Behandlung
Laut Widmer-Schlumpf wird sich der Bundesrat bis am 9. Januar mit dem Abkommen befassen. Darauf will er eine abgekürzte Konsultation zur Vorlage durchführen. Im Sommer soll das Abkommen ins Parlament kommen. Inklusive der Referendumsfrist von hundert Tagen wäre es damit möglich, das Abkommen auf Anfang 2014 in Kraft zu setzen.
Parallel zum FATCA-Abkommen verhandelt die Schweiz mit den USA seit über einem Jahr über eine Globallösung im Steuerstreit zur Regelung altrechtlicher Vermögenswerte. Ein direkter Zusammenhang bestehe nicht, sagte die Bundespräsidentin im Ständerat. Das FATCA-Abkommen diene als Übergangslösung und schaffe Rechtssicherheit für die Finanzinstitute.