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Kommission will volle IV-Rente erst ab Invaliditätsgrad von 80%

Bern - Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK) pocht bei der IV-Revision auf Sparmassnahmen. Eine volle IV-Rente soll künftig nur noch erhalten, wer zu mindestens 80 Prozent invalid ist. Heute wird eine volle Rente ab einem Invaliditätsgrad von 70 Prozent zugesprochen.

tafi / Quelle: sda / Dienstag, 12. Februar 2013 / 13:35 h

Die Kommission empfiehlt dem Ständerat mit 9 zu 4 Stimmen, an seinem Beschluss festzuhalten, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Der Nationalrat hatte die Sparschraube gelockert. Nach seinem Willen soll auch in Zukunft eine volle Rente bereits ab einem Invaliditätsgrad von 70 Prozent zugesprochen werden. Die Ratsrechte kritisierte vergeblich, so bringe der Systemwechsel von einem vierstufigen zu einem stufenlosen Rentensystem keine Einsparungen.

Ja zu Schuldenbremse

Die Ständeratskommission will auch an der Schuldenbremse für die IV festhalten. Dies beschloss sie mit 8 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Sinken die Mittel unter eine bestimmte Grenze, müsste der Bundesrat den Beitragssatz erhöhen und die Anpassung der Renten an die Teuerung sistieren. Im Nationalrat fand sich dafür keine Mehrheit, weil die Ratsrechte eine automatische Erhöhung der Lohnbeiträge ablehnt und die Ratslinke sich gegen eine Sistierung der Anpassung an die Teuerung stellt. In einem weiteren Punkt empfiehlt die Ständeratskommission ihrem Rat einstimmig, bei seinem Entscheid zu bleiben: Das neue System soll nur für neue Renten gelten. Der Nationalrat möchte das neue System auch für die laufenden Renten einführen.



Eine volle IV-Rente soll künftig nur noch erhalten, wer zu mindestens 80 Prozent invalid ist. /

Keine Kürzung der Kinderrenten

Einzig in einem der umstrittenen Punkte zeichnet sich bisher eine Einigung zwischen den Räten ab: Die Renten für Kinder von IV-Bezügerinnen und -Bezügern sollen vorläufig nicht gekürzt werden. Bereits an ihrer letzten Sitzung hatte die Ständeratskommission sich dafür ausgesprochen, die Massnahme aus der laufenden IV-Revision auszuklammern. Auch die Reisekostenbeiträge für IV-Rentnerinnen und -Rentner sollen in der laufenden Revision nicht angetastet werden.

Nur vorläufiger Verzicht

Folgt der Ständerat seiner Kommission und dem Nationalrat, werden beide Massnahmen ausgegliedert und an die Kommission zurückgewiesen. Damit könnten die Räte später darauf zurückkommen. Die Ständeratskommission möchte nun aber noch festschreiben, in welchem Fall sie dies tun müssen. Dann nämlich, wenn die IV-Kasse ein Jahr nach Ablauf der Zusatzfinanzierung durch die Mehrwertsteuer ein Defizit ausweist oder wenn trotz positivem Ergebnis die Schuld der IV gegenüber dem AHV-Fonds nicht mindestens unter 5 Milliarden Franken gesunken ist. Die Kommission beantragt dem Ständerat eine entsprechende Ergänzung. Für eine Aufteilung der Vorlage hatte auch Sozialminister Alain Berset plädiert. Nach seiner Einschätzung erlaubt es die finanzielle Situation der IV, vorläufig auf eine Kürzung der Kinderrenten zu verzichten. Zudem erhöhe dies die Chancen für die übrigen Massnahmen.

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