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Obama beantragt Ende von Homoehe-VerbotWashington - Die Regierung von US-Präsident Barack Obama hat einen weiteren Schritt auf dem Weg zur Zulassung der Homoehe gemacht. Die Regierung bat den Obersten Gerichtshof der USA am Freitag offiziell, das gesetzliche Verbot der Ehe Homosexueller für ungültig zu erklären.asu / Quelle: sda / Sonntag, 24. Februar 2013 / 15:49 h
Das Gesetz zur Verteidigung der Ehe (DOMA) aus dem Jahr 1996 verstosse gegen die grundlegende in der Verfassung garantierte Gleichheit vor dem Gesetz, heisst es in der Eingabe der Regierung beim Gerichtshof.
DOMA verweigere zehntausenden gleichgeschlechtlichen Paaren, die nach dem Recht einzelner US-Bundesstaaten legal verheiratet sind, eine Reihe von Vorteilen, die auf Bundesebene für legal verheiratete gemischtgeschlechtliche Paaren gelten, argumentiert die Regierung.
Das Gesetz schreibt die Ehe als Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau fest und gewährt nur verheirateten heterosexuellen Paaren Vorteile in Bereichen wie Steuern, Erbschaft oder Krankenversicherung.
Klagen hängig Der Supreme Court will sich ab März mit der Frage der Zulässigkeit homosexueller Ehen befassen. Er reagiert damit auf Klagen homosexueller Paare gegen DOMA.US-Präsident Barack Obama /
Zudem müssen die Richter des höchsten US-Gerichts über die Homoehe in Kalifornien befinden. Bei einem Referendum im Jahr 2008 hatte sich eine Mehrheit in dem Bundesstaat dafür ausgesprochen, dass die Ehe Mann und Frau vorbehalten sein soll. Ein Gericht hatte diese Regelung jedoch gekippt, wogegen Gegner der Homoehe klagten. Obama hatte in der Antrittsrede zu seiner zweiten Amtszeit gefordert, allen Menschen in den USA die gleichen Chancen zu gewähren. «Unsere Reise wird nicht vollendet sein, bis unsere homosexuellen Brüder und Schwestern rechtlich wie alle anderen behandelt werden», sagte er. Die Republikaner im US-Kongress, die mehrheitlich gegen die Homoehe sind, beantragten am Freitag, als Vertreter der derzeitigen Regelung vor dem Supreme Court zugelassen zu werden, da die Regierung das Gesetz vor Gericht nicht verteidigen werde.
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