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Was tun mit dem Findeltier?Seit einigen Tagen beobachte ich in unserem Garten eine fremde Katze. Sie sieht sehr abgemagert aus und scheint niemandem zu gehören. Weil es draussen sehr kalt ist, habe ich das Büsi in die Wohnung genommen. Hätte ich das aber überhaupt tun dürfen? B.C. aus Bern.Tier im Recht (TIR) / Mittwoch, 27. Februar 2013 / 08:31 h
Liebe Frau C.
Wer ein fremdes Tier findet, muss es der kantonalen Meldestelle für Findeltiere melden, sofern der Eigentümer des Tieres nicht bekannt ist. Dies gilt auch, wenn einem ein Tier zuläuft.
Im Kanton Bern ist die Meldestelle für Findeltiere dem Berner Tierschutz angegliedert, weshalb Sie die Katze dort per Telefon oder Online-Formular melden müssen. Ihre Anzeige wird dann auch im Internet (www.stmz.ch oder http://gefunden.tierdatenbank.ch) publiziert. Wer einen Tierfund nicht meldet, verstösst gegen seine Finderpflichten und macht sich strafbar. Zu den Pflichten des Finders gehört auch, das Tier angemessen unterzubringen und zu versorgen.
Wenn Sie in der Lage sind, das Büsi artgerecht zu halten und zu pflegen, können Sie es bei sich zu Hause betreuen. Ansonsten müssen Sie es in ein Tier-heim bringen.
Wie gehe ich vor, wenn ich eine unbekannte Katze sehe? /
Wichtig ist, dass Sie bei der kantonalen Meldestelle klar angeben, wo das gefundene Tier untergebracht wird. Als Finder kann man Eigentümer des zugelaufenen Tieres werden, sofern man dieser Meldepflicht nachgekommen ist. Lässt sich der ursprüngliche Eigentümer innerhalb von zwei Monaten seit Bekanntmachung bzw. Anzeige des Fun-des nicht ausfindig machen, geht das Eigentum am Tier auf den Finder über. Dies gilt allerdings nur bei Heimtieren, die nicht aus finanziellen Gründen gehalten werden. Rat von den Experten: Haben Sie Fragen rund um das Thema Tiere im Recht? Das Team der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) beantwortet sie gerne. Schicken Sie Ihre Anfrage einfach an info@tierimrecht.org. Die TIR ist eine Non-Profit-Organisation und finanziert sich ausschliesslich aus privaten Zuwendungen. Spenden an die TIR können von den Steuern ab-gezogen werden. Erfahren Sie mehr über die Tierschutzarbeit der TIR unter www.tierimrecht.org. Links zum Artikel:
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