Lieber Herr L.
Tatsächlich schreibt das Tierschutzrecht seit 2008 vor, dass Tieren sozial leben-der Arten angemessene Sozialkontakte mit Artgenossen zu ermöglichen sind.
Für die Pferdehaltung bedeutet dies, dass die Tiere Sicht-, Hör und Geruchkontakt zu mindestens einem anderen Pferd haben müssen, wobei auch Ponys, Esel, Maultiere und Maulesel rechtlich als Pferde gelten.
Weil für die Gewährung des Sozialkontakts unter Umständen stallbauliche Massnahmen notwendig sind, haben Pferdehalter, die ihr Tier bereits am 1. September 2008 einzeln gehalten haben, noch bis zum 1. September 2013 Zeit, ihre Haltung anzupassen.
Für Neuhalter gilt die Bestimmung hingegen bereits heute.
Pferde haben ein Anrecht auf Sozialkontakte. /


Sofern Sie im Jahre 2008 Ihre Pferde in einer Gruppe (ab zwei Tieren) gehalten haben, können Sie nicht von der Übergangsfrist bis 2013 profitieren und müssten versuchen, das verbleibende Pferd wieder in eine Gruppe zu integrieren. Allerdings kann der kantonale Veterinärdienst in begründeten Fällen eine befristete Ausnahmebewilligung für ein einzeln gehaltenes, altes Pferd erteilen.
Rat von den Experten:
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