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Darf ich mein Pferd alleine halten?Eine Bekannte hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass Pferde nicht mehr einzeln gehalten werden dürfen. Eines unserer Pferde ist vor einigen Monaten verstorben, das andere steht nun alleine in der Box. Muss ich jetzt ein neues anschaffen? Herr L. aus Jegenstorfli / Quelle: Tier im Recht / Mittwoch, 13. März 2013 / 15:45 h
Lieber Herr L.
Tatsächlich schreibt das Tierschutzrecht seit 2008 vor, dass Tieren sozial leben-der Arten angemessene Sozialkontakte mit Artgenossen zu ermöglichen sind. Für die Pferdehaltung bedeutet dies, dass die Tiere Sicht-, Hör und Geruchkontakt zu mindestens einem anderen Pferd haben müssen, wobei auch Ponys, Esel, Maultiere und Maulesel rechtlich als Pferde gelten. Weil für die Gewährung des Sozialkontakts unter Umständen stallbauliche Massnahmen notwendig sind, haben Pferdehalter, die ihr Tier bereits am 1. September 2008 einzeln gehalten haben, noch bis zum 1. September 2013 Zeit, ihre Haltung anzupassen. Für Neuhalter gilt die Bestimmung hingegen bereits heute. Pferde haben ein Anrecht auf Sozialkontakte. /
Sofern Sie im Jahre 2008 Ihre Pferde in einer Gruppe (ab zwei Tieren) gehalten haben, können Sie nicht von der Übergangsfrist bis 2013 profitieren und müssten versuchen, das verbleibende Pferd wieder in eine Gruppe zu integrieren. Allerdings kann der kantonale Veterinärdienst in begründeten Fällen eine befristete Ausnahmebewilligung für ein einzeln gehaltenes, altes Pferd erteilen.
Rat von den Experten: Haben Sie Fragen rund um das Thema Tiere im Recht? Das Team der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) beantwortet sie gerne. Schicken Sie Ihre Anfrage einfach an info@tierimrecht.org. Die TIR ist eine Non-Profit-Organisation und finanziert sich ausschliesslich aus privaten Zuwendungen. Spenden an die TIR können von den Steuern abgezogen werden. Erfahren Sie mehr über die Tierschutzarbeit der TIR unter www.tierimrecht.org.
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