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Prinzessin Cristina gerät ins Visier der spanischen Justiz

Palma de Mallorca - Die spanische Justiz ermittelt in einem Korruptionsskandal gegen die Königstochter Cristina. Die Infantin soll an den Geschäften ihres Mannes beteiligt gewesen sein, der Steuergelder unterschlagen haben soll.

tafi / Quelle: sda / Mittwoch, 3. April 2013 / 16:07 h

Ein Ermittlungsrichter in Palma de Mallorca erklärte die Königstochter offiziell zur Verdächtigen. Wie die staatliche Nachrichtenagentur Efe am Mittwoch unter Berufung auf Justizkreise berichtete, lud Richter José Castro die 47-jährige Infantin für den 27. April zu einer Vernehmung vor. Der Jurist ermittelt bereits gegen Cristinas Ehemann Iñaki Urdangarín, dem die Unterschlagung von Steuergeldern in Millionenhöhe zur Last gelegt wird. Cristina steht im Verdacht, an den Geschäften ihres Mannes beteiligt gewesen zu sein.

Königshaus schweigt

Das Königshaus lehnte eine Stellungnahme ab. «Der Palast äussert sich nicht zu Entscheidungen der Justiz», sagte ein Sprecher.



Die spanische Justiz ermittelt in einem Korruptionsskandal gegen die Königstochter Cristina. /

Der Ex-Handballprofi Urdangarín hatte als Präsident der gemeinnützigen Stiftung Nóos Millionensummen von den Regionalregierungen der Balearen und von Valencia sowie von anderen Sponsoren erhalten. Mit dem Geld organisierte die Stiftung Sportkongresse und Werbeveranstaltungen. Urdangarín steht im Verdacht, einen Teil der Summen über Privatfirmen auf eigene Konten abgezweigt haben.

Früherer Geschäftspartner legt Mails vor

Cristina, die zweitälteste Tochter von König Juan Carlos und Königin Sofía, hatte dem Vorstand von Nóos angehört. Sie war Miteigentümerin einer der in den Skandal verwickelten Firmen gewesen. Die Justiz hatte bisher Ermittlungen gegen die Infantin ablehnt, weil sie davon ausgegangen war, dass Cristina an den Geschäften ihres Mannes nicht aktiv beteiligt gewesen sei und nur ihren Namen für die Vorstandsposten hergegeben habe. Ein früherer Geschäftspartner Urdangaríns habe der Justiz jedoch E-Mails vorgelegt, die darauf hindeuteten, dass die Infantin möglicherweise doch in die unternehmerischen Entscheidungen einbezogen wurde, hiess es.

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