De Cartiers Tod wurde am Dienstag von dessen Anwalt Cesare Zaccone gegenüber der italienischen Nachrichtenagentur ANSA bestätigt. Der Baron starb in Belgien, die Todesursache wurde nicht genannt.
Schmidheiny und de Cartier waren vor einem Jahr von einem Turiner Strafgericht zu jeweils 16 Jahren Gefängnis sowie zu Schadensersatzzahlungen in dreistelliger Millionenhöhe verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden früheren Besitzer der italienischen Eternit S.p.a. (Genua) absichtlich eine Umweltkatastrophe verursacht hätten.
Ferner haben sie gemäss der Urteilsbegründung vom Mai 2012 mit Absicht Sicherheitsmassnahmen in zwei der vier italienischen Fabriken der Eternit S.p.a.
Stephan Schmidheiny (Bild) und de Cartier waren zu Gefängnis und Schadensersatzzahlungen verurteilt worden. /


(Genua) nicht eingehalten. Bei den zwei anderen Fabriken hatte das Strafgericht die Fälle als verjährt erachtet.
Gegen das Urteil gingen sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die beiden Verurteilten in Berufung. Das Urteil im Berufungsprozess soll am 3. Juni veröffentlicht werden.
Der Tod des Mitangeklagten stellt die Auszahlung etwaiger Schadensersatzgelder an die Asbestopfer infrage. Anwalt Zaccone erklärte, mit dem Tod seines Mandanten sei das erstinstanzliche Urteil nichtig.