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Zulassungsstopp für Spezialärzte durchgewunkenBern - Der Ständerat hat im zweiten Anlauf einem erneuten Zulassungsstopp für Spezialärzte zugestimmt. Nichts wissen will er jedoch von einer Ausnahme für Mediziner, die sich während mindestens fünf Jahren in der Schweiz weitergebildet haben. Der Stopp soll auf den 1. Juli in Kraft treten.dap / Quelle: sda / Mittwoch, 5. Juni 2013 / 12:59 h
Im ersten Anlauf hatte der Ständerat in der Frühjahrssession die Zulassungsbeschränkung mit Stichentscheid des Präsidenten abgelehnt. Der Ständerat wollte damals wie seine vorberatende Kommission die Vorlage an den Bundesrat zurückweisen und ihn auffordern, nach Jahren des Provisoriums eine endgültige Lösung vorzulegen.
Nun hat die kleine Kammer eingelenkt. Am Mittwoch nahm sie die Vorlage mit 25 zu 15 Stimmen mit einer Enthaltung an.
Ab 1.Juli tritt der «Zulassungsstopp für Spezialärzte» in Kraft. (Symbolbild) /
Die Beschränkung soll zudem dringlich beschlossen werden und damit auf den 1. Juli in Kraft treten. Der Bundesrat hatte ursprünglich Anfang April angepeilt. Ärzteschwemme nach Aufhebung des Ärztestopps möglich Mit der neuen Regelung können die Kantone steuernd eingreifen, müssen aber nicht. Von einer Ärzteschwemme nach Aufhebung des Ärztestopps betroffen sind insbesondere die grenznahen Kantone Genf und Tessin sowie Zürich. Gekippt hat der Ständerat einen Passus, den der Nationalrat eingefügt hatte: Dieser wollte Ärztinnen und Ärzte, die sich in der Schweiz mindestens fünf Jahre weitergebildet haben, vom Zulassungsstopp ausnehmen. Eine knappe Mehrheit des Ständerats hielt diese Ausnahme in Bezug auf die Personenfreizügigkeit für diskriminierend und strich sie deshalb wieder. Eingefügt hat der Ständerat dafür einen Abschnitt, der festlegt, dass der Bundesrat nicht allein, sondern im Einvernehmen mit den Kantonen die Kriterien für den Bedürfnisnachweis festlegt. Die Vorlage geht nun zurück in den Nationalrat.
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