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Ja zur Asylgesetzrevision

Bern - Die Stimmberechtigten unterstützen den vom Bundesrat und Parlament eingeschlagenen Kurs hin zur Verkürzung von Asylverfahren. In der Referendumsabstimmung sagten sie mit 78,5 Prozent der Stimmen Ja zu dringlichen Änderungen im Asylgesetz, die die Gegner als Verschärfung kritisiert hatten.

asu / Quelle: sda / Sonntag, 9. Juni 2013 / 15:00 h

Rund 1'572'600 Personen legten ein Ja in die Urnen. 432'100 Personen sagten Nein zu den dringlichen Änderungen im Asylgesetz.

In allen Kantonen angenommen

Die Vorlage wurde in allen Kantonen deutlich angenommen, in der Deutschschweiz mit deutlich höheren Ja-Anteilen als in der Westschweiz. Besonders viele Ja-Stimmen kamen aus der Zentralschweiz und der Ostschweiz - in all diesen Kantonen sagten mehr als 80 Prozent der Stimmenden Ja.

Obenaus schwangen dabei die Kantone Appenzell Innerrhoden mit 86,8 Prozent und Nidwalden mit 86,7 Prozent Zustimmung. Den kleinsten Ja-Anteil in der Deutschschweiz verzeichnete Basel-Stadt mit 71,4 Prozent. In Zürich legten 79,7 Prozent der Stimmenden ein Ja ein.

Etwas skeptischer waren die Westschweiz und das Tessin: Die Genfer Stimmberechtigten sagten mit 61,3 Prozent Ja, die Stimmberechtigten im Jura mit 66,2 Prozent. Den höchsten Anteil Ja-Stimmen in der Romandie hatte das zweisprachige Wallis mit 76,8 Prozent. Im Tessin unterstützten 74,9 Prozent die Vorlage.

Nächste Revision in Vorbereitung

Für den Bund ist die Vorlage ein wichtiger Schritt für die bereits angekündigte, tiefgreifende Revision des Asylgesetzes: Die vom Volk gutgeheissenen Bestimmungen erlauben es, in einer Testphase von zwei Jahren neue Asylverfahren in Testzentren zu erproben mit dem Ziel, die zum Teil Monate oder Jahre dauernden Verfahren zu verkürzen.

Entscheide über Asylgesuche sollen in rund 100 Tagen in Bundeszentren fallen; dafür erhalten die Asylsuchenden kostenlosen Rechtsschutz. An den Verfahren beteiligte Personen und Stellen sollen am selben Ort untergebracht sein.



Das Stimmvolk heisst die Asylgesetzrevision sehr deutlich gut. (Archivbild) /

Auf diese Eckwerte haben sich Bund und Kantone im Januar verständigt; eine Vernehmlassung wurde für 2013 angekündigt.

Botschaftsasyl wird abgeschafft

Ein besonders umkämpfter Punkt der Vorlage war die Abschaffung des Botschaftsasyls. Auf den Schweizer Vertretungen können keine Asylgesuche mehr eingereicht werden. Akut gefährdete Menschen können aber weiterhin in die Schweiz reisen, wenn sie ein humanitäres Visum erhalten.

Die Gegner der Asylgesetzrevision befürchten, dass wegen der Abschaffung des Botschaftsasyls Flüchtlinge vermehrt Schleppern in die Arme getrieben werden oder als Bootsflüchtlinge auf dem Meer ihr Leben riskieren müssen.

Umstritten waren auch Bestimmungen zur Wehrdienstverweigerung als Asylgrund. Neu ist im Gesetz verankert, dass Menschen, die wegen der Verweigerung des Militärdienstes ernsthafte Nachteile zu befürchten haben, nicht als Flüchtlinge gelten. Vorbehalten bleiben dabei die Bestimmungen der Flüchtlingskonvention.

Weiter sollen die Gesetzesänderungen dazu beitragen, die derzeitigen Probleme bei der Suche nach Unterkünften für Asylsuchende zu lösen. Neu kann der Bund ohne Bewilligung des Standortkantons oder der Standortgemeinde eigene Bauten höchstens drei Jahre lang für die Beherbergung nutzen.

Besondere Zentren für Renitente

Asylsuchende, die die öffentliche Sicherheit und die Ordnung im öffentlichen Raum gefährden oder den Betrieb in Asylzentren stören, kann der Bund in besonderen Zentren unterbringen. Wo diese Zentren stehen werden, ist noch offen. Interesse an einem so genannten Zentrum für Renitente signalisiert haben die Kantone Genf und Tessin.

In den Augen der Gegner der Asylgesetzrevision ist es rechtsstaatlich bedenklich, auf Basis einer vagen Umschreibung eine spezielle Kategorie Asylsuchender zu schaffen und diese in eine Art «Lager» zu stecken.

Bis Ende September 2015 befristet

Das Referendum gegen die Vorlage ergriffen hatten die jungen Grünen, zusammen mit anderen linken Organisationen. Nein zur Asylgesetzrevision sagten SP und Grüne.

Weil das Parlament die Gesetzesänderungen bei der Genehmigung im vergangenen Herbst für dringlich erklärt hatte, sind sie bereits in Kraft. Sie werden nun bis Ende September 2015 gelten.

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