Das Strafgericht sprach den heute 56-jährigen Mann am Freitag der mehrfachen Nötigung und der einfachen Körperverletzung schuldig. Von anderen Anklagepunkten, so vom Vorwurf der schweren Körperverletzung, sprach es ihn hingegen frei.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem mehrfach wegen Vergewaltigung vorbestraften und seit 1999 verwahrten Mann vorgeworfen, während einer Vollzugslockerung drei Frauen betäubt und sexuell missbraucht zu haben. Der Beschuldigte bestritt dies jedoch.
Gutachten: Nicht therapierbar
Die Staatsanwältin stellte indes vollständig auf die Aussagen der drei Frauen ab und forderte eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren. Zusätzlich beantragte sie die lebenslange Verwahrung.
Der Verteidiger äusserte Zweifel an der Qualität der Gutachten. /


Sie stützte sich dabei auf die Gutachten zweier Experten, die von einer hohen Rückfallgefahr und der Untherapierbarkeit des Mannes ausgehen.
Der Verteidiger dagegen äusserte Zweifel an der Qualität der Gutachten und an den Schilderungen der Frauen. Die Voraussetzungen für eine lebenslange Verwahrung seien nicht erfüllt. In Bezug auf die angeklagten Delikte plädierte der Verteidiger auf Freispruch. Zudem sagte er, die Medien und die Untersuchungsbehörden hätten den Mann vorverurteilt.
Seit der Annahme der Volksinitiative «Lebenslange Verwahrung für nicht therapierbare, extrem gefährliche Sexual- und Gewaltstraftäter» haben Schweizer Gerichte nur in einigen wenigen Fällen die lebenslange Verwahrung ausgesprochen. Bundesgerichtsentscheide dazu gibt es noch keine.