Hinter der Cleantech-Initiative steht die SP, die den Rückzug bereits angekündigt hatte. Die Frist für ein Referendum zum indirekten Gegenvorschlag, den das Parlament ausgearbeitet hat, läuft bis zum 24. Oktober, wie dem Bundesblatt vom Dienstag zu entnehmen ist. Die Gesetzesänderungen wurden unter dem Namen «Energiewende light» bekannt.
Treten sie in Kraft, könnte die Abgabe auf Strom zur Förderung erneuerbarer Energie von heute 0,45 auf maximal 1,5 Rappen pro Kilowattstunde erhöht werden. Damit soll zusätzliches Geld für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) zur Verfügung stehen, was erlaubt, die Warteliste mit über 21'000 Solar-, Wind- und Biomasse-Projekten ab 2014 abzutragen.
Rund 300 Millionen Franken sollen dank der Erhöhung zusätzlich in die KEV-Kasse fliessen.
Aus Sicht der SP kann die Energiewende mit dem indirekten Gegenvorschlag rasch eingeleitet werden. /


Geschont werden allerdings Betriebe mit hohem Stromverbrauch. Sie müssen die Abgabe nicht bezahlen, wenn sie sich freiwillig zu mehr Energieeffizienz bekennen.
Schwellenwert für Investitionshilfe
Zur Beschleunigung der Gesuchsbehandlung beitragen soll auch eine neue Einmalvergütung für kleinere Energieprojekte. Zwischen Nationalrat und Ständerat herrschte bis zuletzt Uneinigkeit, bis zu welcher Leistung von Kleinkraftwerken diese einmalige Investitionshilfe gewährt werden soll.
Durchgesetzt hat sich am Ende ein Kompromiss. Dieser sieht vor, dass Solaranlagen mit einer Leistung von bis zu 10 Kilowatt die Einmalvergütung, aber keine KEV erhalten. Bei Anlagen zwischen 10 und 30 Kilowatt kann zwischen Einmalvergütung und KEV gewählt werden. Bei über 30 Kilowatt kommt nur die KEV in Frage, bei der die Einspeisung von Strom ins Netz vergütet wird.
Die Cleantech-Initiative verlangt, dass bis 2030 die Hälfte des Energieverbrauchs in der Schweiz über erneuerbare Energie gedeckt wird. Aus Sicht der SP kann die Energiewende mit dem indirekten Gegenvorschlag rasch eingeleitet werden.