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Banken sollen Bussen von den Steuern abziehen könnenBern - Banken werden Bussen, die ausländische Behörden gegen sie verhängen, möglicherweise von den Steuern abziehen können. Der Nationalrat will dies jedenfalls nicht untersagen. Er hat am Montag eine Motion aus dem Ständerat knapp abgelehnt. Der Vorstoss ist damit vom Tisch.fest / Quelle: sda / Montag, 9. September 2013 / 17:28 h
Der Ständerat hatte den Vorstoss im Rahmen der Beratungen zur «Lex USA» stillschweigend angenommen. Das Gesetz sollte eine Lösung im Steuerstreit mit den USA erleichtern, scheiterte aber im Parlament. Die Motion beinhaltete zwei Forderungen: Zum einen sollte die Finanzmarktaufsicht (FINMA) das Geschäft mit ausländischen Bankkundinnen und Bankkunden aufarbeiten.
Zum anderen wollte der Ständerat, dass Banken Bussen wegen Verstössen gegen Steuerrecht im Ausland nur dann von den Steuern in der Schweiz abziehen können, wenn die Bussen nach schweizerischem Recht missbräuchlich erscheinen.
Über die Aufarbeitung durch die FINMA stimmte der Nationalrat gar nicht erst ab. Seine Kommission hatte dies abgelehnt, und niemand stellte im Rat einen anderen Antrag. Mit der Bussen-Regelung war die Kommission einverstanden.
Der Nationalrat hat nichts gegen die Steuerbefreiung. /
Der Nationalrat lehnte diese nun aber mit 91 zu 89 Stimmen bei einer Enthaltung ab. Die Gegnerinnen und Gegner befürchteten, gewisse Unternehmen könnten sich veranlasst sehen, ihren Sitz ins Ausland zu verlagern, sollten Bussen nicht mehr abzugsfähig sein. Dies umso mehr, als dass Sanktionen existenzbedrohend sein könnten. Ferner stünde es im Widerspruch zum Prinzip der Wertneutralität des Steuerrechts, wenn Bussen zum geschäftsmässig begründeten Aufwand ausgeschlossen würde. Die Befürworterinnen und Befürworter argumentierten vergeblich, es gehe nicht an, dass die Allgemeinheit indirekt über eine Verringerung des Steuersubstrats für Bussen gegen Banken aufkommen müsse. Ausserdem könnte so die Rechtslage geklärt werden. Während in der Praxis strafrechtliche Bussen bereits heute nicht abzugsberechtigt seien, halte die Lehre fest, dass Bussen zum geschäftsmässig begründeten Aufwand gehörten.
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