Mit einer Motion wollte der Nationalrat vom Bundesrat unter anderem verlangen, dass für die Abschaffung der kritisierten kantonalen Steuerregimes eine zehnjährige Übergangsfrist gelten soll. Ausserdem sollte die EU eine Garantie gegen jegliche Abwehrmassnahmen abgeben. Dies hatte der Nationalrat mit 131 zu 59 Stimmen gutgeheissen.
Mit 15 zu 13 Stimmen bei 3 Enthaltungen lehnte der Ständerat den Vorstoss aus den Reihen der CVP am Mittwoch aber knapp ab, womit der Vorstoss vom Tisch ist. Eine gleich lautende Motion hatte er bereits im vergangenen Jahr abgewiesen.
Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf warnte davor, das verabschiedete Verhandlungsmandat, zu dem die Parlamentskommissionen Stellung nehmen konnten, mit einem Vorstoss anzupassen. Es werde schwierig, wenn man nachträglich die Spielregeln ändere, sagte sie.
Sie kritisierte den Vorstoss als zu verbindlich formuliert - obwohl er grosse Übereinstimmung zum Verhandlungsmandat aufweist.
Flaggen der Schweiz und der EU. /


Die verlangte zehnjährige Übergangsfrist könne sich als zu starr erweisen und eine Garantie für ihre Mitgliedsstaaten könne die EU nicht geben. Sie könne sich lediglich für etwas einsetzen.
Zeichen setzen
Die Mehrheit der vorberatenden Wirtschaftskommission wollte die Motion annehmen und dem Bundesrat damit Leitplanken setzen. Damit lasse sich ein Zeichen setzen zu den laut Medienberichten schwierigen Verhandlungen mit der EU, sagte Kommissionssprecher Martin Schmid (FDP/GR).
Der Verzicht auf Retorsionsmassnahmen seitens der EU müsse ein entscheidendes Element der Verhandlungsdelegation sein, forderte er. Auf diese Forderung wolle die EU aber offenbar nicht einsteigen.
Die EU kritisiert seit Jahren mehrere Besteuerungsmodelle in den Kantonen, die inländische und ausländische Erträge von Unternehmen unterschiedlich hoch besteuern. Mit der Unternehmenssteuerreform III strebt der Bundesrat einen Ersatz der umstrittenen Steuerregimes an. Mit der EU laufen dazu Gespräche.