Damit endet ein jahrelanges Verfahren, das zu internationalen Spannungen und letztlich zur Einrichtung eines europäischen Sondertribunals geführt hatte. Der Europäische Gerichtshof hatte 2017 das drittinstanzliche Urteil des Schweizer Bundesgerichts kassiert. Dieses hatte den Politiker und Freizeit-Komiker Tschäppät freigesprochen, da nach offiziellen OECD-Statistiken tatsächlich ein Zusammenhang zwischen Körpergrösse und Pro-Kopf-Produktivität in Süditalien nicht zu 100 Prozent ausgeschlossen werden konnte.
Tschäppät hatte Ende 2013 bei einem öffentlichen Auftritt Witze* über die angebliche Arbeitsscheu von Süditalienern verbreitet, was in der Region zu heftigen Protesten und monatelangen Arbeitsniederlegungen führte, zum Glück ohne dass die sich langsam erholende italienischen Volkswirtschaft dadurch beeinträchtigt worden wäre. Tschäppäts Verteidigung hatte erfolgreich auf das erwiesene, statistisch signifikante Produktivitätsgefälle zwischen Nord und Süd verwiesen.
Grösste Langzeitstudie in diesem Bereich
Während das Bundesgericht der Argumentation der Verteidigung gefolgt war, forderte der Europäische Gerichtshof eine Ausweitung des Beweismittelkatalogs. In der Folge wurden im Rahmen einer zwanzigjährigen Langzeitstudie hundert heranwachsende Neapolitaner täglich mit dem Satz «Wenn du gross bist, musst du arbeiten» konfrontiert, während eine gleich grosse Kontrollgruppe ohne diesen Satz aufwuchs.
Alexander Tschäppät in einer Aufnahme vom Herbst 2032. /


In weiteren Vergleichsgruppen wurden Norditaliener, Schweizer, Holländer und Iren in einer identischen Versuchsanlage grossgezogen. Im rund 2000-seitigen Schlussbericht kommen die Richter nun zum Schluss, dass bei den tatsächlich gemessenen Grössenunterschieden nicht mit letzter Sicherheit andere Entwicklungsfaktoren wie Klima, Ernährung und genetische Veranlagungen ausgeschlossen werden könnten, was am Ende den Weg freimachte für das nun gefällte «In dubio pro reo»-Verdikt.
Für den ehemaligen Berner Stadtpräsidenten kommt der Freispruch reichlich spät. Er war im Frühling 2014 aus seiner Partei SP ausgeschlossen worden und wurde in Italien, Griechenland und Spanien zur «Persona non grata» erklärt. Dem abrupten Ende der politischen Laufbahn folgten bis 2027 immer wieder neue, erfolglose Versuche, sich als Comedian und Kabarettist zu etablieren, danach lebte Tschäppät zurückgezogen und sichtlich verbittert in einer Könizer Altersresidenz.
Weitere Freilassungen
Das Urteil fällt ohnehin in eine sensible Zeit im Kampf gegen Rassenhass. Im Februar dürften die ersten der rund 15'000 Verurteilten freikommen, die am 6. Januar 2014 im Rahmen einer gesamteuropäischen Razzia verhaftet worden waren, weil sie für Dreikönigsspiele ihre Haut schwarz angemalt hatten, ohne dass sie selbst der mutmasslichen Ethnie von König Balthasar zugerechnet werden konnten. Im April jährt sich zudem zum zehnten Mal die Zerschlagung der Konditorei Sprüngli, die sich geweigert hatte, ihr Vorzeige-Produkt «Luxemburgerli» umzubennenen.
*Witze bezeichneten bis zu ihrem Verbot durch das europäische Parlament im September 2027 (autonomer Nachvollzug durch die Schweiz im Januar 2028) schriftliche oder mündliche Kürzesterzählungen, in denen zur Belustigung des Publikums Vorurteile und Stereotypen über Personen, Geschlechter, Nationen, Minoritäten oder andere Gruppen verwendet und damit trotz vorgeblich entgegengesetzter Intention weiter zementiert wurden.