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Nationalrat tritt nicht auf Kartellgesetz einBern - Die Konsumentenschützer zeigen sich konsterniert über den Entscheid des Nationalrats, nicht auf die Kartellgesetzrevision einzutreten. Nicht so die Wirtschaft: Gewerbe- und Baumeisterverband sind «sehr erfreut» über den Ausgang der Abstimmung.ww / Quelle: sda / Donnerstag, 6. März 2014 / 10:34 h
"Ich bin empört", sagte Sara Stalder, die Geschäftsleiterin der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS), auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Die Kartellgesetzrevision wäre aus ihrer Sicht der richtige Weg für eine Normalisierung des Preisniveaus für Importprodukte gewesen.
"Mit den exorbitanten Abzockerpreisen der internationalen Marken-Multis muss endlich Schluss sein", sagte Stalder. Dass der Nationalrat einen Rückzieher mache, sei skandalös und nicht nachvollziehbar. Offensichtlich habe die Lobby-Maschine der internationalen Konzerne, die über immense Budgets verfügten, volle Arbeit geleistet. Die hohen Preise würden mittelfristig den Wirtschaftsstandort Schweiz schwächen. Denn um die Preise zu umgehen, kauften viele Leute im Ausland ein. Durch diesen Einkaufstourismus gingen der Schweizer Volkswirtschaft Milliarden von Franken verloren. Der Einkaufstourismus wird nicht abreissen, solange die Preise nicht normalisiert werden, ist Stalder überzeugt. Rückschlag "Dies ist ein Rückschlag in der Bekämpfung der Hochpreisinsel Schweiz", sagte auch Preisüberwacher Stefan Meierhans . Der Nationalrat entschied mit 106 zu 77 Stimmen dem Antrag zu folgen. (Archivbild) /
Mehr Wettbewerb führe in der Regel zu tieferen Preisen, die wiederum den Konsumenten und Konsumentinnen zugute kämen. Aus seiner Warte als Beobachter bedauere er deshalb diesen Entscheid. Seine Domäne sei jedoch nicht das Kartellgesetz, sondern das Preisüberwachungsgesetz. Widersprüchliches Gesetz Der schweizerische Gewerbeverband (sgv) zeigt sich in einer Stellungnahme hingegen "sehr erfreut" über den Nationalratsentscheid, nicht auf die Revision des Kartellgesetzes einzutreten. Die mit der Revision vorgesehene Einführung eines Teilkartellverbots würde sämtliche Kooperationen verbieten und damit die KMU-Wirtschaft massiv benachteiligen, schreibt der sgv in einem Communiqué. Die vom Bundesrat eingeleitete Revision bewirke zudem massive Regulierungskosten, und zusätzliche Regulierungskosten bedeuteten automatisch höhere Preise. Auch hätten Konsumentinnen und Konsumenten künftig nur noch aus einer kleineren Auswahl mit weniger Qualität und Service wählen können. Der Rat habe mit seinem Entscheid damit einem widersprüchlichen Gesetz eine Abfuhr erteilt, das sowohl Konsumentinnen und Konsumenten als auch den KMU schaden würde. Unnötig und unökonomisch Ebenfalls erfreut zeigte sich der Schweizerische Baumeisterverband. Die Revision sei weder nötig, noch ökonomisch gerechtfertigt, schreibt er. Nachdem das Kartellrecht bereits 1995 und 2003 revidiert worden sei, bestehe kein Anlass, mit einer neuerlichen Revision wieder neue Unsicherheit zu schaffen. "Der Schweizerische Baumeisterverband setze sich für einen fairen Wettbewerb mit klaren Regeln ein", heisst es in einem Communiqué. Richtiges Instrument dazu sei das bestehende Kartellgesetz. Vorlage zurück an den Ständerat Der Nationalrat folgte am Donnerstag dem Antrag seiner Kommission mit 106 zu 77 Stimmen bei 4 Enthaltungen. Die Vorlage geht nun zurück an den Ständerat. Grundsätzlicher Widerstand gegen die Reform kam von bürgerlicher Seite, aber auch von der Linken: Insbesondere Vertreter von SVP und CVP halten eine Änderung des Kartellgesetzes für unnötig und die vorgeschlagenen Lösungen für untauglich. Die Gewerkschaften stören sich vor allem am geplanten Umbau der Wettbewerbskommission, in der sie dann nicht mehr vertreten wären.
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