|
||||||
|
||||||
|
|
Prostitution von Minderjährigen ab Juli strafbarBern - Freier von Prostituierten unter 18 Jahren und Konsumenten von Kinderpornografie riskieren ab dem 1. Juli eine Strafe. Der Bundesrat hat am Freitag Änderungen des Strafgesetzbuches auf dieses Datum in Kraft gesetzt.awe / Quelle: sda / Freitag, 7. März 2014 / 14:48 h
Heute machen sich Freier nur strafbar, wenn die oder der Prostituierte unter 16 Jahre alt ist und sie selber mehr als drei Jahre älter sind. Einvernehmliche, bezahlte sexuelle Kontakte mit 16- und 17-Jährigen sind nicht strafbar.
Künftig drohen Freiern Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren, wenn sie gegen Entgelt die sexuellen Dienste von Minderjährigen in Anspruch nehmen. Die Prostituierten selbst bleiben straflos.
Konsum von Kinderpornografie verboten Neu ist zudem auch der blosse Konsum von pornografischem Material strafbar, das sexuelle Handlungen mit Minderjährigen zeigt. Tätern drohen Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren. Mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer Gegenstände oder Vorführungen, die tatsächliche sexuelle Handlungen oder Gewalttätigkeiten mit Minderjährigen zum Inhalt haben, herstellt, einführt, lagert, in Verkehr bringt, anpreist, ausstellt, anbietet, zeigt, überlässt, zugänglich macht, erwirbt, sich beschafft oder besitzt.Hohe Strafen für Zuhälter Neu wird ferner die Förderung der Prostitution Minderjähriger unter Strafe gestellt.Sex mit Minderjährigen ist ab Juli nicht mehr erlaubt. (Symbolbild) /
Zuhälter, Bordellbetreiber oder Escort-Services, die mit finanziellen Gewinnabsichten die Prostitution erleichtern oder begünstigen, werden mit einer Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren bestraft. Darunter fallen etwa die Vermietung von Salons oder die Anstellung Minderjähriger in einschlägigen Etablissements. Als Täter kommen aber auch Familienmitglieder oder Freunde in Frage. Unter Strafe wird schliesslich auch gestellt, wer Minderjährige anwirbt oder veranlasst, an einer pornografischen Vorführung mitzuwirken. Mehr Schutz vor sexueller Ausbeutung Mit den neuen Bestimmung, die das Parlament im Herbst gutgeheissen hatte, soll der Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch verbessert werden. Die Schweiz kann nun auch der entsprechenden Europaratskonvention beitreten. Diese tritt für die Schweiz ebenfalls am 1. Juli in Kraft, wie das Bundesamt für Justiz (BJ) in einer Mitteilung schreibt.
«Ausländer-Kredit» für Investitionen in der Heimat? Immer öfter - gerade auch vor den Ferien - wird das Beratungsteam von kredit.ch angefragt, ob auch in der Schweiz lebende Ausländer die Möglichkeit haben, einen günstigen, fairen Kredit zu erhalten. Fortsetzung
Endlich: SMS versenden mit Outlook 2007/2010 St. Gallen - Das mühsame Getippe ist vorbei. Als erster Schweizer Anbieter stellt ASPSMS.COM eine Anbindung an den Mobile Service von Microsofts Outlook 2007/2010 zur Verfügung. Ohne zusätzliche Software können SMS bequem via Outlook 2007/2010 versendet werden – und das auch noch günstiger als mit dem Handy. Fortsetzung
Radiolino - Grosses Radio für kleine Ohren Radiolino ist das erste deutschsprachige Web-Radio der Schweiz für Kinder zwischen 3 und 12 Jahren. Das Programm richtet sich aber auch an Eltern, Grosseltern, Onkeln und Tanten, sprich an die ganze Familie.
Fortsetzung
|
|
|