In einer am Dienstag in Strassburg veröffentlichten vorläufigen Entscheidung sieht der Gerichtshof darin eine Verletzung der Menschenrechte.
Abdullah Öcalan befindet sich seit 1999 in Haft. (Symbolbild) /


Auch die Haftbedingungen Öcalans in der Türkei wurden teilweise kritisiert.
Der Gerichtshof zielte dabei auf die Isolationshaft bis 2009 ab. In den Jahren danach erkannte der Gerichtshof keinen Verstoss mehr. Öcalan war 1999 zunächst zum Tode verurteilt worden; später wurde die Strafe in lebenslange Haft umgewandelt.