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Ständerat will gesetzliche FanzugpflichtBern - Nach jahrelangen erfolglosen Gesprächen zwischen den Fussballklubs und der SBB will der Ständerat eine gesetzliche Lösung für die Fantransporte. Anders als der Nationalrat hat er es abgelehnt, die entsprechende Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen.awe / Quelle: sda / Donnerstag, 19. Juni 2014 / 18:16 h
![]() Mit der Revision des Personenbeförderungsgesetzes will der Bundesrat eine bessere Handhabe gegen Randale in und um die Fanzüge schaffen. Eine Lockerung der Transportpflicht soll es den Verkehrsunternehmen erlauben, Sportfans auf spezielle Züge oder Busse zu verweisen. Zudem soll eine Rechtsgrundlage dafür geschaffen werden, dass Sportklubs unter gewissen Voraussetzungen für die Schäden haften, die ihre Fans verursachen.
Nicht umsetzbar Der Nationalrat hatte die Vorlage im Frühling an den Bundesrat zurückgewiesen. Nach Ansicht der Mehrheit ist diese gar nicht umsetzbar. Zudem werde eine einzelne Gruppe willkürlich kriminalisiert. Der Nationalrat verlangte, dass die Regierung mit Kantonen, Transportunternehmen, Sportklubs und anderen Beteiligten praktikable Lösungen ausarbeitet. Als Vorbild soll der Kooperationsvertrag der SBB mit den Berner Young Boys dienen. Der Klub haftet zwar nicht für Sach- und Personenschäden, entlastet aber das Personal der SBB, weil die Züge von eigenen Fanarbeitern begleitet werden. Der Ständerat ist anderer Meinung. Es bestehe Handlungsbedarf, sagte Kommissionssprecher René Imoberdorf (CSP/VS). «Was mit dem Rückweisungsantrag verlangt wird, hat der Bundesrat in den letzten fünf Jahren bereits getan», sagte er. Peter Föhn (SVP/SZ) wollte aus Gesprächen wissen, dass die betroffenen Körperschaften und Organisationen zwar eine Lösung suchten, aber nicht im Sinne der vorgeschlagenen Regelung. Mit der Rückweisung könnten alle Player ins Boot geholt werden, sagte Föhn.Kochende Volksseele Die beteiligten Organisationen seien bereits zu Wort gekommen, sagte Peter Bieri (CVP/ZG). Trotz jahrelangen intensiven Gesprächen zwischen Kantonen, Transportunternehmen, Sportklubs und Fanorganisationen sei keine einvernehmliche Lösung gefunden worden.![]() ![]() Sportklubs sollen je nach dem auch für die Schäden haften, die ihre Fans verursachen. (Symbolbild) /
![]() ![]() Eine Rückweisung würde nur zu einer Verzögerung, aber nicht zu neuen Lösungen führen. Konrad Graber (CVP/LU) hatte kein Verständnis dafür, dass ausgerechnet jene Kreise, die sonst für «Law and Order» seien, bei diesem Problem auf Zeit spielten. Es brauche dringend eine Lösung, sagte Christine Egerszegi (FDP/AG). «Es brodelt in der Bevölkerung.» Föhn blieb mit seiner Haltung nicht ganz allein. Auch Claude Janiak (SP/BL) bezweifelte, dass die Probleme mit dem Gesetz gelöst werden könnten. «Ich glaube nicht, dass wir damit weiterkommen», sagte er. Anita Fetz (SP/BS), die die Randalierer als «vertrottelte Idioten» bezeichnete, hielt die Vorschriften gar nicht für umsetzbar: «Das ist eine Alibiübung», sagte sie. SBB meldet hohe Kosten Verkehrsministerin Doris Leuthard erinnerte an die vergeblichen Bemühungen um eine einvernehmliche Lösung. Nach «fünf Jahren Leerlauf» glaube sie nicht, dass der Fussballverband oder die Klubs ihre Verantwortung anerkennen würden. Die Mehrheit des Ständerats war der gleichen Meinung und lehnte die Rückweisung mit 33 zu 7 Stimmen bei einer Enthaltung ab. Der Ständerat konnte nur über die Rückweisung befinden. Aus Verfahrensgründen konnte er sich nicht inhaltlich mit der Vorlage befassen. Hält der Nationalrat an seinem Entscheid fest, geht die Vorlage zurück an den Bundesrat. Die SBB beziffert die ungedeckten Kosten, die Sportfans jährlich verursachen, mit 3 Millionen Franken. Ein internes Papier nennt jedoch eine viel tiefere Zahl. Allerdings sind nicht nur die Sachschäden ein Problem. Notbremsen und blockierte Geleise führen zu Verzögerungen im Bahnverkehr, Aggressionen gegen Bahnpersonal und Passanten, gezündete Feuerwerkskörper und Wurfgeschosse sind an der Tagesordnung.![]()
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