Allerdings möchte die Kommission sicherstellen, dass diese Pflicht ausdrücklich nur auf Fangruppen von Sportvereinen beschränkt bleibt, und nicht etwa auch für Einzelpersonen anwendbar ist.
Polizei vor der AFG Arena in St. Gallen. /


Zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes äusserte sich die SIK gegenüber der zuständigen Verkehrskommission, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten.
Grossmehrheitlich zeigen sich die SIK-Mitglieder einverstanden damit, dass die Transportunternehmen Personen nicht befördern müssen, wenn diese die öffentliche Sicherheit gefährden. Zusammen mit dem Konkordat der Kantone für Massnahmen gegen Gewalt bei Sportveranstaltungen sollen damit Ausschreitungen verhindert werden.