Ein Entwurf des jetzt verabschiedeten Briefes war bereits letzten Samstag von der Zeitung «Le Temps» veröffentlicht worden. Die EU-Aussenbeauftragte Catherine Ashton schreibt im Brief, dass sie auf eine Anfrage der Schweiz, das Personenfreizügigkeitsabkommen zu modifizieren, nicht eintreten könne.
Die Schweiz hatte nach der Annahme der SVP-Zuwanderungsinitiative Neuverhandlungen zur Personenfreizügigkeit verlangt - am 4.
Neuverhandlungen abgelehnt /


Juli wurde ein entsprechendes Begehren formell bei der EU eingereicht.
Verweis auf Grundprinzipien der EU
Ashton verweist in ihrem Brief auf Grundprinzipien der Europäischen Union. Dazu gehörten das Prinzip der Nichtdiskriminierung, das Recht, eine wirtschaftliche Tätigkeit auszuüben und sich auf dem Territorium der anderen Partei niederzulassen.
Neuverhandlungen mit dem Ziel, Kontingente und einen Inländervorrang einzuführen, stellten einen grundsätzlichen Widerspruch zu den Zielen des Personenfreizügigkeitsabkommens dar.
Überraschend kommt die Absage aus Brüssel nicht. Schon mehrere EU-Vertreter, darunter der EU-Botschafter in der Schweiz Richard Jones und EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso, hatten sich entsprechend geäussert.