Das Urteil vom 13. März könne in teilweise anonymisierter Form veröffentlicht werden. Das entschied die 5.
Das Münchner Landgericht hatte den früheren Präsidenten des deutschen Rekordmeisters Bayern München wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. /


Strafkammer des Landgerichts München II mit Beschluss vom Donnerstag - nach Ablauf der Stellungnahmefrist für die Verteidiger.
Das Münchner Landgericht hatte den früheren Präsidenten des deutschen Rekordmeisters Bayern München wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Im Juni hatte der 62-Jährige seine Haft angetreten.
Zeichnet Entwicklung des Kriminalfalls nach
Vom Beginn mit teils hochriskanten Devisenspekulationen in den 1990er-Jahren über mehrfache Steuerhinterziehung in Millionenhöhe bis zur Verurteilung des einst so erfolgreichen Fussball-Managers, zeichnet das Landgericht die Entwicklung des Kriminalfalls nach. Das Gericht schloss unter anderem nicht aus, dass Hoeness auch «Fremdmittel in erheblicher Höhe» zur Verfügung gestanden hätten. In manchen Jahren hob er demnach teils sechsstellige Euro-Summen ab.
Auch zu Hoeness' letztlich als unzureichend befundener Selbstanzeige gibt es Angaben in der Urteilsbegründung: «Die Selbstanzeige war für unseren Mandanten unumgänglich, da das beabsichtigte Steuerabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz nicht zustande gekommen ist», heisst es in dem Schreiben von Hoeness' damaligem Steuerberater ans Finanzamt vom 17. Januar 2013.