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Schutz wandernder Tierarten erweitertQuito - Eine UNO-Konferenz in Ecuadors Hauptstadt Quito hat den internationalen Schutz für wandernde Tierarten stark erweitert. Insgesamt 31 Arten wurden zum Abschluss der Vertragsstaatenkonferenz der Konvention zur Erhaltung wandernder wildlebender Tierarten (CMS) in die Schutzlisten der 120 Mitgliedsländer aufgenommen.bg / Quelle: sda / Montag, 10. November 2014 / 12:43 h
Bei der CMS-Konferenz 2011 in Norwegen waren es nur acht Tierarten. Die 21 aufgelisteten Hai-, Rochen- und Sägefischarten stellen nicht nur in ihrer Anzahl die wichtigste Untergruppe dar.
Konferenzteilnehmer unterstrichen am Sonntag die Bedeutung, den zum Teil kommerziell gefangenen Arten bessere Überlebenschancen zu gewähren. Für Mantas und Teufelsrochen wird ein absolutes Fangverbot erlassen. Obwohl die grossen Fischereiländer Russland, China und Japan nicht Teil der CMS sind, sei der internationale Druck zur Erhaltung dieser Arten eindeutig gestärkt worden.
Auch der Eisbär soll nicht mehr wie bisher nur von den Arktis-Anrainerstaaten in Schutz genommen werden. Das schmelzende Eis der Arktis hat den Lebensraum des Eisbären stark verringert und zudem auch den Zugang von Touristenschiffen und Erdölbohrungen erleichtert, die eine zusätzliche Gefährdung für den «König der Arktis» darstellen. Die Konferenz beschloss, in internationaler Kooperation diese Aktivitäten zu regeln.
Das schmelzende Eis der Arktis hat den Lebensraum der Eisbären stark verringert. /
Weitere Nutzniesser der Konferenz waren der Schnabelwal, bestimmte Zugvögel und zentralasiatische Steppentiere. Allein der Antrag zum Schutz des Löwen wurde zurückgenommen, weil kein Konsens unter den afrikanischen Staaten erreicht werden konnte. Auf freiwillige Beiträge angewiesen Anträge zur Erhöhung des Etats von 9,6 Millionen Franken der CMS für die drei Jahre von einer Konferenz zur nächsten wurden abgewiesen. Die Konvention ist somit für die Erfüllung der erweiterten Aufgaben auf freiwillige Beiträge der Mitgliedsstaaten angewiesen. Mehrere Staaten, unter ihnen einige von der Finanzkrise betroffenen EU-Mitglieder, beanstandeten, sie könnten nicht ihre internationalen Beiträge erhöhen, wenn sie ihren eigenen Haushalt stark kürzen müssten. In diesem Rahmen wurde auch der Antrag des CMS-Sekretariats abgewiesen, Verfahren zur Ahndung bei Nichteinhaltung der Schutzmassnahmen auszuarbeiten. Dem Antrag hatte sich die Europäische Union wegen der unzulänglichen Haushaltslage entgegengestellt. Als Kompromiss soll sich der ständige CMS-Ausschuss mit der Frage befassen und seine Folgerungen an der nächsten Konferenz 2017 auf den Philippinen vorstellen.
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