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Schweizer Steuerrecht für Fluggesellschaften am EuroAirport bleibtDavos GR - Im Streit um den EuroAirport bei Basel sind sich die Schweiz und Frankreich einen Schritt näher gekommen: Internationale Fluggesellschaften sollen weiterhin dem Schweizer Steuerrecht unterstehen, alle anderen Unternehmen müssten Steuern in Frankreich zahlen.jbo / Quelle: sda / Donnerstag, 22. Januar 2015 / 18:18 h
![]() Dieser Kompromiss ist in einer gemeinsamen Erklärung skizziert, die der Schweizer Aussenminister Didier Burkhalter und sein französischer Amtskollege Laurent Fabius am Rande des WEF in Davos unterzeichnet haben. Es handelt sich dabei nicht um ein Abkommen. In dem Papier werden jedoch die Grundsätze festgelegt, die letztlich zu einer definitiven Lösung führen sollen.
Burkhalter bezeichnete die Absichtserklärung auf einer gemeinsamen Medienkonferenz mit Fabius als einen "entscheidenden Schritt". Sie biete "einen konkreten Rahmen, um den Flughafen und Tausende Arbeitsplätze zu sichern". Das Abkommen ist noch nicht in trockenen Tüchern: Einige Punkte müssten noch abgesegnet werden, vor allem von den betroffenen Unternehmen. Doch äusserte sich Burkhalter zuversichtlich, dass dies bis Ende Februar abgeschlossen ist. Gemäss einer Mitteilung des Eidg. Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) könnte ein Abkommen spätestens in einem Jahr unterschrieben werden. Lösung für spezielle Situation In der Erklärung bekräftigen die beiden Aussenminister die Bedeutung des EuroAirport. ![]() ![]() Ein dauerhaftes Steuerregime soll eingerichtet werden. /
![]() ![]() Ziel beider Länder sei es, die Rechtssicherheit zu garantieren und die Attraktivität des Flughafens als Wirtschaftszentrum und Arbeitgeber zu erhalten. Dazu soll ein dauerhaftes Steuerregime eingerichtet werden, das der speziellen Situation des binationalen Flughafens Rechnung trägt. Dieses sieht im Kern vor, dass auch die rund 60 Unternehmen im Schweizer Flughafensektor dem französischen Steuerrecht unterstehen, mit Ausnahme internationaler Fluggesellschaften. Heute wird der EuroAirport zum Teil von der Schweiz betrieben, obwohl er vollständig auf französischem Boden steht. Diese Lösung steht in Frage, seit Frankreich im vergangenen Juli angekündigt hat, auch Unternehmen im Schweizer Sektor nach französischem Recht besteuern zu wollen. Aufatmen in Basel Easyjet, die mit Abstand wichtigste Fluggesellschaft am EuroAirport, hat den Standort bereits in Frage gestellt, falls die Tickets wegen höherer Steuern verteuert werden müssten. Auch andere Unternehmen drohten mit einem Wegzug. In der Dreiländer-Region sorgt man sich daher um die rund 10'000 Stellen, die direkt oder indirekt vom Flughafen abhängig sind. Entsprechend erleichtert reagierten Regierungsräte beider Basel auf die Nachricht aus Davos. In einer gemeinsamen Mitteilung von Christoph Brutschin (Basel-Stadt), Sabine Pegoraro und Thomas Weber (Basel-Landschaft) begrüssten sie den "wichtigen Schritt". Politischer Durchbruch im Herbst Der Streit zwischen der Schweiz und Frankreich um den EuroAirport schwelt schon seit einiger Zeit, auch wegen des anwendbaren Arbeitsrechts. In Sachen Steuerrecht gelang der politische Durchbruch letzten Herbst, als Burkhalter als Bundespräsident den französischen Premierminister François Hollande in Paris besuchte. Beide Seiten bekannten sich damals zur Weiterentwicklung des Flughafens. Der festgelegte Verhandlungsrahmen umfasste vier Punkte, die in der nun unterzeichneten Erklärung näher ausgeführt sind. Neben den Grundsätzen für die Besteuerung der Unternehmen betreffen sie die indirekte Besteuerung, die Besteuerung des Flughafens und die finanzielle Entschädigung der französischen Aufsichtsbehörde für Zivilluftfahrt. ![]()
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