Cytos konnte die im Februar fälligen nachrangigen Wandelanleihen nicht zurückzahlen. Sie schlug daher den Gläubigern vor, die Wandelanleihen in Aktien umzuwandeln.
Der Ausgang der Versammlung ist unbekannt. (Symbolbild) /


Nur so könne ein Konkurs verhindert werden. Dafür ist aber die Zustimmung der Gläubiger notwendig.
Da der Ausgang der Versammlung unbekannt und potentiell kursrelevant sei, habe Cytos bei der Schweizer Börse beantragt, den Handel der Aktien wie auch der Wandelanleihen zehn Minuten vor Beginn der Versammlung bis mindestens eine Stunde nach Versand der Medienmitteilung einzustellen, schreibt Cytos. Die Versammlung beginnt um 13 Uhr.